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16.10.2019

Datenschutz-Urteil: Keine Cookies ohne Einwilligung

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Internetseiten Cookies nur dann auf dem Rechner von Nutzern ablegen dürfen, wenn diese zuvor eingewilligt haben.

Cookies sind kleine Textdateien, die auf der Festplatte des Nutzers einer Website gespeichert werden und mit deren Hilfe das Nutzerverhalten im Internet analysiert wird. Das macht sie für Unternehmen, Werbefirmen und Betreiber von Websites gleichermaßen interessant.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, dass solche Dateien nur gesetzt werden dürfen, wenn der Besucher der Website ausdrücklich eingewilligt hat (C-673/17 vom 1. Oktober 2019). Außerdem heben die Luxemburger Richter die Freiwilligkeit der Einwilligung hervor. Die weitere Nutzung eines Internetangebots darf demnach nicht von der Entscheidung des Besuchers abhängig sein, ob er der Cookie-Praxis des Betreibers zustimmt oder nicht.

Das Urteil betrifft auch Seitenbetreiber aus Deutschland, das eine entsprechende EU-Richtlinie aus dem Jahr 2009 bislang nicht umgesetzt hat und damit eine weniger strikte Praxis zuließ. Dieser Sonderweg endet nun. Es genügt künftig nicht mehr, Nutzern die Möglichkeit einzuräumen, der Verwendung von Cookies zu widersprechen. Vielmehr ist die ausdrückliche Einwilligung erforderlich.

Informationen für Betriebe

Wann ist eine Einwilligung erforderlich, wann nicht? - Der Landesdatenschutzbeauftragte hat hierzu Hinweise für Webseitenbetreiber und eine Fragen-und-Antwort-Liste zusammengestellt.

 Zum Einsatz von Cookies und Cookie-Bannern – was gilt es bei Einwilligungen zu tun?

 Cookies und Tracking – Fragen und Antworten

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks stellt eine Musterformulierung für ein sogenanntes "Einwilligungs-Banner" auf den Internetseiten zur Verfügung.

 ZDH – Beispielformulierungen zur Ergänzung des Datenschutzhinweises

Gute Cookies, schlechte Cookies – Informationen für Nutzer

Wer im Internet unterwegs ist, sammelt eifrig kleine Textdateien. Manche davon werden beim Verlassen einer Website wieder gelöscht, andere bleiben für einen längeren Zeitraum gespeichert. Cookies machen das Surfen bequemer und ermöglichen beispielsweise personalisierte Angebote. Die Kehrseite: Nutzer geben viele Informationen von sich preis.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat eine kurze Einführung in das Thema zusammengestellt

 BSI - Cookies

Firefox, Internet Explorer, Chrome, Safari - wie sie Browser nach Ihrem Bedarf einstellen, zeigen kurze Videos der Verbraucherzentrale.

 Verbraucherzentrale: Cookies im Browser einstellen

Fragen zum Datenschutzrecht beantworten die Juristen der Rechtsabteilung, Tel. 07121/2412-233, E-Mail: recht[at]hwk-reutlingen.de.