09.07.2008

Die neue Eigenheimrente

Wer eine Riester-Rente anspart, kann dieses Geld künftig auch vollständig für den Kauf oder die Entschuldung selbst genutzten Wohneigentums nutzen. Die eigenen vier Wände werden somit zum Baustein der staatlich geförderten Altersvorsorge. Die Regelung, die der Bundestag Ende Juni beschlossen hat, tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft.

Die als „Wohn-Riester“ bezeichnete Eigenheimrente besteht aus den bekannten Komponenten: Wer mindestens vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag einzahlt, erhält als Lediger eine Zulage von 154 Euro, Verheiratete erhalten den doppelten Betrag. Für jedes Kind gibt es einen Zuschuss von 185 Euro. Die eigenen Beiträge sind im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgaben absetzbar.

Wichtig für Riester-Sparer: Bereits bestehende Verträge können im Sinn der Eigenheimrente verwendet werden. Zusätzlich werden Darlehensverträge und Bausparverträge in die Förderung aufgenommen. Ein Berufseinsteiger-Bonus soll mehr junge Menschen dazu bringen, frühzeitig mit dem Altersvorsorgesparen zu beginnen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat ein Faltblatt zur neuen Eigenheimrente herausgegeben, das die Förder- und Auszahlungsbedingungen in knapper Form inklusive Beispielrechnung zusammenfasst.

undefinedZDH-Flyer (Muster)

undefinedDeutsche Rentenversicherung
undefinedBundesministerium für Arbeit und Soziales