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27.06.2018

Digitalisierungsprämie neu aufgelegt

Nach dem erfolgreichen Modellversuch im Vorjahr kommt die Digitalisierungsprämie in veränderter Form zurück. Das Programm kombiniert ein zinsverbilligtes Darlehen mit einem Tilgungszuschuss des Landes. Anträge können ab dem 9. Juli gestellt werden.

Die Digitalisierungsprämie richtet sich an Unternehmen sowie Freiberufler mit maximal 100 Beschäftigten. Gefördert werden betriebliche Digitalisierungsvorhaben, wie zum Beispiel die Digitalisierung von Produktionsabläufen und Verfahren, von Produkten und Abläufen oder Investitionen in die IT-Sicherheit. Darunter fallen die Anschaffung von Hard- und Software, Lizenzgebühren, Aufwendungen für die Datenmigration und die Qualifizierung von Mitarbeitern durch externe Dienstleister.

Die Darlehen liegen zwischen 10.000 und 100.000 Euro. Die KfW-Förderbank verbilligt den Sollzinssatz für die gesamte Laufzeit, höchstens für zehn Jahre. Zweiter Baustein ist ein Tilgungszuschuss aus Landesmitteln, der von der L-Bank ausgegeben wird. Dieser beträgt 5.000 Euro für Darlehen bis zu 50.000 Euro. Für höhere Darlehen bis zur Höchstgrenze von 100.000 Euro gibt es einen Teilschuldenerlass von 10 Prozent.

Anträge können ab 9. Juli bei der Hausbank gestellt werden.

 L-Bank: Digitalisierungsprämie

Ansprechpartner: Daniel Seeger, Technologie- und Innovationsberatung, Telefon 07121 2412-142, daniel.seeger[at]hwk-reutlingen.de