Logo ELENA Elektronischer Engteltnachweis

Der Start verzögert sich: Der elektronische Engeltnachweis soll erst 2014 verpflichtend eingeführt werden.

23.11.2010

Elektronischer Entgeltnachweis kommt nun doch erst 2014

Die Spitzen der Berliner Koalition haben den Start des ELENA-Verfahrens um zwei Jahre verschoben. Grund ist der sich langsamer als geplant vollziehende Aufbau der elektronischen Infrastruktur auf Seite der Behörden. Diese werden voraussichtlich erst ab 2014 in der Lage sein, die für die Bewilligung von Sozialleistungen erforderlichen Nachweise auf digitalem Wege bei der Zentralen Speicherstelle (ZSS) abzurufen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) lehnt die geplante Verschiebung ab. Die Regelung sorge für neue bürokratische Lasten, da die Daten nun zwei Jahre länger sowohl elektronisch gemeldet als auch auf Papierformularen bescheinigt werden müssen. Der ZDH spricht sich dafür aus, den Umstieg möglichst bald zu vollziehen, zumindest je nach Entwicklungsstand der Behörden. So sei es beispielsweise bei der Bundesagentur für Arbeit möglich, bereits 2012 auf Papierentgeltbescheinigungen bei Arbeitslosengeld und Grundsicherung zu verzichten.

Seit Jahresbeginn übermitteln Arbeitgeber Daten über Einkommen und Beschäftigung an einen zentralen Datenpool. Die so genannte Zentrale Speicherstelle, die bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelt ist, hält diese Daten vor, damit Behörden künftig diese Daten für die Bearbeitung von Arbeitslosen-, Eltern- oder Wohngeld abrufen können.

Der Elektronische Entgeltnachweis (ELENA) soll zu effizienteren Verwaltungsabläufen beitragen. Datenschützer haben das Projekt wiederholt scharf kritisiert. Sie erwarten, dass mit dem Aufbau einer zentralen Datenbank naturgemäß Begehrlichkeiten entstehen, die zu weiteren Nutzungformen führen könnte.

Weitere Informationen zum ELENA-Verfahren erhalten Sie auf unseren undefinedSonderseiten.