28.09.2009

Energieberatung: Bund verlängert Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“

Der Bund verlängert sein Förderprogramm "Vor-Ort-Energieberatungen". Eigentümer und Mieter von Wohngebäuden erhalten für einen umfassenden Gebäudecheck einen Zuschuss von bis zu 300 Euro zu den Beratungskosten. Wer zusätzlich seinen Stromverbrauch unter die Lupe nehmen lässt, bekommt 50 Euro extra.

Mit der Verlängerung des Förderprogramms bis Ende 2014 gehen auch einige Änderungen der Förderrichtlinien einher. Bislang wurden Thermografiegutachten separat gefördert. Künftig können wahlweise thermografische Untersuchungen oder Luftdichtigkeitsmessungen (Blower-Door-Test) in die Vor-Ort-Beratung integriert werden. Eine weitere Neuerung betrifft die Pflichten der Berater. Sie müssen in Zukunft genau prüfen, ob Mieter und Pächter über die Zustimmung der Eigentümer verfügen. Die neue Richtlinie tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft.

Neutral und umfassend

Die Vor-Ort-Beratung besteht aus drei Bausteinen. Ein unabhängiger Energieberater analysiert zunächst den Zustand des Gebäudes und die Anlagentechnik. Die Bestandsaufnahme wird in einem Bericht ausführlich dokumentiert. Darin enthalten sind konkrete Vorschläge, wie beispielsweise durch einen verbesserte Wärmedämmung oder durch den Einbau einer neuen Heizungsanlage der Energieverbrauch gesenkt werden kann. Gleichzeitig wird der erforderliche finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition errechnet. Der Berater erläutert seinen Bericht in einem persönlichen Gespräch.

Die Gutachten werden von qualifizierten und anbieterunabhängigen Energieberatern erstellt. Das Programm kann von Privatpersonen und von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden. Gefördert werden Beratungen in Wohngebäuden, für die die Baugenehmigung vor 1994 erteilt wurde.

Anträge können nur von Energieberatern gestellt werden, die zuvor ihre Qualifikation nachgewiesen haben. Dazu zählen Ingenieure mit entsprechendem Tätigkeitsschwerpunkt und Handwerker, die sich zum Gebäudeenergieberater (HWK) weitergebildet haben. Die Liste der zugelassenen Energieberater ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vefügbar.

undefinedVor-Ort-Beratung

undefinedÜbersicht zu geförderten Energieberatungen 

Ansprechpartnerin ist Brigitte Rilling, Umwelt und Energie, Telefon 07121 2412-143, undefinedbrigitte.rilling[at]hwk-reutlingen.de.