04.05.2009

Erfolgreich im Kampf gegen Schwarzarbeit

Die Handwerkskammer Reutlingen hat auch im vergangenen Jahr erfolgreich bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit mitgewirkt. Im Kammerbezirk wurden 38 Bußgeldbescheide wegen der unerlaubten Betätigung im Handwerk in einer Gesamthöhe von 126.255 Euro erlassen.

Am häufigsten traten Schwarzarbeit und Verstöße gegen die Handwerksordnung im  Bau- und Ausbaugewerbe auf. Mehr als 80 Prozent der Bußgelder, nämlich 105.155 Euro, entfielen auf diese Bereiche. In elf Fällen hat sich der vermeintliche Kostenvorteil, den sich die Auftraggeber erhofften, ins Gegenteil verkehrt. Sie wurden mit Bußgeldern von insgesamt 35.400 Euro belegt. Zum Vergleich: 2007 wurden 53 Bescheide mit einer Bußgeldsumme in Höhe von 123.810 Euro erteilt.

Karl Wagner von der Handwerkskammer Reutlingen weiß, dass nur ein kleiner Teil der Fälle bekannt wird. „Die Dunkelziffer dürfte erheblich sein“, sagt Wagner, der als Leiter der Abteilung Handwerksrolle auch mit schwarzen Schafen zu tun hat. Sein Team arbeitet eng mit der Polizei, dem Hauptzollamt und den Ordnungsämtern zusammen, um die Schattenwirtschaft möglichst wirkungsvoll einzudämmen.

Die unerlaubte Betätigung als Handwerker sei eine ernste Sache, betont Wagner, bei der es nicht allein um entgangene Steuern und Versicherungsbeiträge gehe: „Wenn der Dienstleister, der Elektroarbeiten im Haus ausführt, nicht qualifiziert ist, kann es schnell gefährlich werden.“

Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk selbstständig ausübt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein und die vom Gesetzgeber geforderte berufliche Qualifikation nachgewiesen hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies gilt auch für die Auftraggeber von Schwarzarbeit.

Der Gesetzgeber sieht drastische Strafen vor. Es drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Im Extremfall droht eine Betriebsschließung mit Sofortvollzug.

Der Strafenkatalog tut der Findigkeit einzelner Dienstleister, die sich im Handwerk tummeln wollen, keinen Abbruch. „Häufig werden uns in der Folge unserer Ermittlungen Betriebsleiter präsentiert“, berichtet Karl Wagner. Die Handwerkskammer Reutlingen prüft in diesen Fällen genau, ob die notwendigen Qualifikationen und Beschäftigungsnachweise vorliegen, damit der Betrieb in die Handwerksrolle aufgenommen werden kann. Das sei leider nicht immer so, sagt Wagner: „In diesen Fällen müssen wir ablehnen.“