Die Bundesregierung beschließt die Erhöhung des Umweltbonus für Elektrofahrzeuge. Foto: fotohansel /AdobeStock

25.02.2020

Erhöhung des Umweltbonus für Elektroautos

Um die Klimaziele 2030 zu schaffen, müssen in Deutschland sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Zum 19. Februar 2020 ist der neue Umweltbonus für Elektroautos mit erhöhten Fördersätzen in Kraft getreten.

Der bisherige Umweltbonus für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) wir von 4.000 Euro auf 6.000 Euro erhöhgt. Plug-In-Hybride (PHEV) erhalten zukünftig einen Zuschuss von 4.500 Euro, statt bisher 3.000 Euro.

Alle förderfähigen Elektrofahrzeuge sind in einer Liste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-Liste) einsehbar. Der Umweltbonus gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden.

Künftig werden auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge, wenn sie nicht älter als 12 Monate sind und eine bisherige Laufleistung bis maximal 15.000 Kilometer aufweisen und weder als Firmenwagen noch als Dienstwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten haben, bei der Zweitveräußerung einfach und unbürokratisch eine Umweltprämie erhalten.

Bei einem Nettolistenpreis von mehr als 40.000 und bis zu 65.000 Euro erhalten Elektromobile mit 5.000 Euro und Hybridfahrzeuge mit 3.750 Euro eine reduzierte Prämie. Dieser Umweltbonus wird jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert.

Das Notifizierungsverfahren der EU-Kommission für die bereits im Bundestag beschlossene Sonderabschreibung für gewerbliche Elektro-Nutzfahrzeuge sowie Elektro-Lastenräder läuft immer noch.

 BAFA: Elektromobilität - Förderprogramm und Antrag