Foto: Rainer Sturm / Pixelio

27.09.2012

Erst registrieren, dann melden

Ab dem 1. Januar 2013 können die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldungen der Sondervorauszahlung sowie die Lohnsteueranmeldung nur noch elektronisch authentifiziert an das Finanzamt übermittelt werden.

Unternehmer sind seit dem 1. Januar 2009 dazu verpflichtet, ihre Umsatzsteuer- und Lohnsteueranmeldungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass eine elektronische Übermittlung ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr ohne elektronische Authentifizierung möglich sein wird. Insofern wird es keine Übergangsfrist geben.

Die Authentifizierung erfordert grundsätzlich eine Registrierung auf dem ElsterOnline-Portal. Im Hinblick auf die zu erwartenden Ansturm zum Jahresende empfiehlt die Finanzverwaltung eine baldige Registrierung, um Engpässe und Wartezeiten zu vermeiden.

www.elsteronline.de