24.11.2010

Finanzamt: Neue Richtsätze für Umsatz und Gewinn

In seiner Broschüre "Die Richtsätze der Finanzverwaltung für Umsatz und Gewinn 2009" informiert der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg über die neuesten amtlichen Richtsätze sowie über die für bestimmten Branchen geltenden Pauschbeträge für den Eigenverbrauch.

In seiner Broschüre "Die Richtsätze der Finanzverwaltung für Umsatz und Gewinn 2009" informiert der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg über die neuesten amtlichen Richtsätze sowie über die für bestimmten Branchen geltenden Pauschbeträge für den Eigenverbrauch.

Der Steuerzahlerbund weist darauf hin, dass die Richtsätze nur ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung darstellen, Umsatz und Gewinn zu verproben. Sie sind keinesfalls für jeden Fall immer zutreffend und sie haben keinerlei Gesetzeswirkung. Im Grunde handelt es sich um einen groben Betriebsvergleich innerhalb der einzelnen Branchen.

Wann darf das Finanzamt schätzen?

Die Broschüre erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Finanzverwaltung einen Vergleich des jeweiligen Betriebsergebnisses mit den Richtsätzen durchführen darf. Um vergleichen zu können, sind oft erst eine Reihe von Korrekturen notwendig. Als Grundsatz gilt: Von den Richtsätzen abweichende Gewinn- und Umsatzzahlen allein rechtfertigen noch keine Gewinn erhöhende Schätzung durch das Finanzamt. Nur, wenn beispielsweise durch zusätzliche Verprobung und Nachkalkulation weitere beträchtliche Zweifel auftreten, die nicht entkräftet werden können, darf eine Schätzung nach Richtsätzen erfolgen.

Jeder Gewerbetreibende kann auf Grund der in der Broschüre für die einzelnen Gewerbeklassen aufgeführten Richtsätze feststellen, ob sein Betriebsergebnis hiervon abweicht. Dies ist nicht nur für eine betriebswirtschaftliche Auswertung seines Betriebsergebnisses von Interesse, sondern hilft auch bei der Vorbereitung auf eine anstehende Betriebsprüfung durch das Finanzamt weiter.

Erhältlich ist die Broschüre „Die Richtsätze der Finanzverwaltung für Umsatz und Gewinn 2008" über die kostenlose Bestellhotline Telefon 08000 76 77 78 des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg.

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