Foto: Bundeswehr

21.05.2012

Freiwilliger Wehrdienst im Überblick

Die Wehrpflicht hat ausgedient. Sie wurde ausgesetzt und durch freiwillige Dienste abgelöst - bei der Bundeswehr oder in zivilen Bereichen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks stellt die Neuerungen und die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen in einem Faltblatt vor.

Zum 1. Juli 2011 wurde die Wehrpflicht auf unbestimmte Zeit ausgesetzt und durch einen freiwilligen Wehrdienst ersetzt. An die Stelle des Zivildienstes trat der neue Bundesfreiwilligendienst. Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer, die einen der Dienste ableisten wollen, haben keinen Freistellungsanspruch. Vielmehr muss das Ruhen des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Mit der Beendigung der maximal 23-monatigen Dienstzeit bei der Bundeswehr lebt das Arbeitsverhältnis in vollem Umfang wieder auf.

Das Faltblatt „Freiwilliger Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst“ stellt die beiden Dienste in übersichtlicher Form dar. Fragen zum Arbeitsverhältnis und zum Kündigungsschutz werden anhand praktischer Beispiele erläutert.

ZDH-Faltblatt (Muster)

Bundesministerium für Verteidigung: Informationen zum Wehrdienst

www.bundesfreiwilligendienst.de