Alter deutscher EG-Führerschein, Vorderseite Eingescannt am 24.7.2005 von Thorsten Schmidt (Wikipedia).

22.09.2011

Führerscheintourismus lohnt sich nicht

Mit dem Pkw-Führerschein ist bei 3,5 Tonnen Schluss. Wer größere Massen bewegen will, muss, sofern er seinen Führerschein erst in den letzten Jahren erworben hat, seine Lizenz aufstocken. Fahrschulen aus anderen EU-Ländern locken mit günstigen Konditionen. Doch die Angebote haben einen Haken: nach heutigem Recht sind die im Ausland erworbenen Berechtigungen für deutsche Fahrzeuglenker meist wertlos.

Denn der Führerscheinerwerb in der Europäischen Union ist nach wie vor in nationalen Vorschriften geregelt. Nach § 28 Abs. 4 Ziff. 2 der deutschen Fahrerlaubnisverordnung gilt der Grundsatz, dass nur der Führerschein gilt, dessen Inhaber „zum Zeitpunkt der Erteilung“ seinen „ordentlichen Wohnsitz im Inland“ hatte. Dies gilt für den erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wie für „Aufstocker“.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) rät daher davon ab, auf Fahrschulen aus EU-Ländern auszuweichen, solange die Ausbildungsbestimmungen noch nicht vereinheitlicht sind und die europaweite Anerkennung der Fahrerlaubnis gewährleistet ist. Der sogenannte „Führerscheintourismus“ ist unter den aktuellen Bedingungen allenfalls für die Betreiber der ausländischen Fahrschulen interessant.

Ansprechpartner ist Richard Schweizer, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-232, E-Mail: richard.schweizer[at]hwk-reutlingen.de.