Illustration Gesundheitsreform; Quelle: Rainer Sturm, www.pixelio.de

Reform: Selbstständige und Freiberufler müssen das Krankengeld ab 2009 zusätzlich abgesichern. Foto: Rainer Sturm / Pixelio

01.09.2008

Gesundheitsreform: Krankengeld für Selbstständige gestrichen

Im Rahmen der Gesundheitsreform tritt zum Jahreswechsel eine bisher wenig beachtete Neuregelung in Kraft: Selbstständige, die freiwillig in einer gesetzlichen Kasse versichert sind, erhalten ab dem 1. Januar 2009 kein Krankengeld mehr.

Darauf weist die IKK Baden-Württemberg und Hessen (IKK) in einer Pressemitteilung hin. Bisher hatten freiwillig versicherte Selbstständige wie die angestellten Mitglieder in gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, ein Krankengeld ohne Aufpreis mitzuversichern. Diese Leistung wird ab dem kommenden Jahr entfallen. Konsequenz: Selbstständige und Freiberufler können in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten, sollten sie über einen längeren Zeitraum erkranken.

Um weiterhin im Krankheitsfall Leistungen zu erhalten, müssen die betroffenen Kassenmitglieder eine zusätzliche Versicherung abschließen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, entsprechende Wahltarife anzubieten. Wie diese aussehen, ist zurzeit noch offen. Die IKK Baden-Württemberg und Hessen will ihr Leistungspaket im Herbst vorstellen.

Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zur Gesundheitsreform

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