13.08.2007

Gutachten bestätigt: Fahrverbot ist unverhältnismäßig

Das geplante Feinstaub-Fahrverbot ist „unverhältnismäßig“. Zu diesem Schluss kommt ein neues Gutachten.

Vorgelegt hat das Gutachten der Stuttgarter Anwalt und ehemalige Ministerialdirektor des Umweltministeriums, Dr. Armin Wirsing, für die Städte Heilbronn und Ulm. Sein Fazit: Fahrverbote für ältere Lkw und Pkw tragen nach dem derzeitigen Sach- und Kenntnisstand nicht dazu bei, einen angemessenen Beitrag zum Schutz der Gesundheit der Anwohner zu leisten.

Diese Ergebnisse dürften sich auch auf andere Städte übertragen lassen, denn vielerorts fehlen gesicherte Daten oder Wirkungsanalysen für die erste Stufe der Umweltzone. Das Gutachten ist nicht die einzige Kritik an dem für 2008 geplanten Fahrverbot: Nach Einschätzung von Experten sind Partikel aus Kfz-Abgasanlagen nur zum Teil schuld am Feinstaubaufkommen, auch Abrieb und Aufwirbelungen aus dem Straßenverkehr, andere urbane Quellen sowie überregionale Importe gelten als Auslöser.

Welche Reduzierungen ein flächendeckender Einbau von Filtersystemen tatsächlich erreichen kann, ist demnach bis heute nicht geklärt. Umweltrechtsexperte Wirsing hält die geplanten Fahrverbote nach dem derzeitigen Stand gem. § 47 Abs. 4 Satz 1 Bundesimmissionsschutzgesetz sogar für rechtswidrig, da sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprächen.

Auch die Handwerkskammer Reutlingen hatte schon mehrmals vor einer mittelstandsfeindlichen Umsetzung der EU-Richtlinie gewarnt. Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen, hatte deswegen in Gesprächen mit dem Regierungspräsidium Tübingen für Verständnis geworben, denn das Handwerk wäre stark betroffen von den Fahrverboten.

Wie Umfragen verschiedener Handwerksorganisationen gezeigt haben, müssen ca. 25 Prozent der Fahrzeuge in den Fuhrparks der Handwerksbetriebe um- oder nachgerüstet werden. Dabei handelt es sich vorwiegend um ältere Fahrzeuge mit geringer Kilometerleistung, aber mit hohen Standzeiten, beispielsweise auf Baustellen. „Umweltschutz ist ein gemeinsames Anliegen von Politik und Wirtschaft“, sagt Eisert. „Aber auch wenn es um die Umwelt geht, muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beibehalten werden.“