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13.08.2013

Hagelschäden: Ausnahme für das Handwerk in Tübingen

„Das Landratsamt bietet erneut schnelle und unbürokratische Hilfe“, erklärt Landrat Joachim Walter. Nachdem die Reparaturarbeiten im Landkreis Tübingen nach dem massiven Hagelsturm derzeit in vollem Gange sind, „hat die zügige und unkomplizierte Unterstützung für die Betroffenen und deren Handwerker jetzt oberste Priorität.

Kaputte Dächer zu schließen ist wichtiger, als einzelne Ausnahmegenehmigungen gegen Gebühr zu erteilen“, so Landrat Walter weiter.

Daher erteilt das Landratsamt eine Ausnahmegenehmigung mit der Handwerksbetriebe von außerhalb, die zur Reparatur der Hagelschäden im Landkreis Tübingen sind, auch ohne grüne Feinstaubplakette in die Umweltzone einfahren dürfen.

Diese Allgemeinverfügung gilt für die nächsten zwei Monate und tritt in den nächsten Tagen in Kraft.

Nähere Informationen hierzu sind unter www.kreis-tuebingen.de verfügbar.