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31.05.2012

Handwerk begrüßt Lockerung der Tachographenpflicht

Eine für viele Handwerksbetriebe wenn schon nicht existenzielle aber bürokratische und finanzielle Bürde könnte bald der Vergangenheit angehören: Zukünftig sollen Fahrten zum Transport eigener Materialien, Ausrüstungen und Maschinen bis zu einem Umkreis von 150 Kilometer um den Unternehmenssitz von der Tachographenpflicht freigestellt werden. Diese Ausnahme gilt dann, wenn die Fahrzeuge nicht von hauptberuflichen Fahrern bewegt werden.

Diese langjährige Forderung des Handwerks steht nun kurz vor ihrer Umsetzung. Zuvor galt ein Radius von nur 50 km.

"Dieser Radius entspricht nicht der heutigen Arbeitspraxis unserer Handwerksbetriebe. Zur Auftragserfüllung sind längere Fahrtwege keine Seltenheit mehr", erläutert Richard Schweizer, Justitiar der Handwerkskammer Reutlingen. „Zukünftig können Handwerksbetriebe also erhebliche Ausrüstungs- und Bürokratiekosten von bis zu Tausenden Euro pro Jahr einsparen.“

Nachweispflichten für Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr seien hingegen sinnvoll und notwendig. Im Handwerk mit seinen geringen Lenkzeiten stellten die bisherigen umständlichen europäischen Auszeichnungspflichten aber nur eine unnötige Belastung dar. Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit werde damit nicht erreicht.

Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) hatte einen entsprechenden Vorschlag bereits frühzeitig in die Diskussion gebracht und dafür 2009 den Preis der Kommission für die beste Idee zum Bürokratieabbau in Europa erhalten.

Die vom Transportausschuss des Europäischen Parlamentes abgestimmten Änderungen müssen noch vom Plenum des Europäischen Parlamentes verabschiedet und mit Rat und Kommission abgestimmt werden. Der Dank des Handwerks gilt den Abgeordneten, die sich für die Initiative des Handwerks eingesetzt und so eine Fehlentwicklung korrigiert haben.

Ansprechpartner ist Richard Schweizer, Telefon 07121 2412-232