Präsident Joachim Möhrle (links) und Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Eisert beim Pressegespräch im Vorfeld der Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen.

23.07.2009

Handwerkskammer fordert Rechtsänderung bei Schwarzarbeit

Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen, forderte bei der diesjährigen Sommervollversammlung in der Bildungsakademie Tübingen die Landesregierung auf, über eine Rechtsänderung bei den Bußgeldverfahren bei Schwarzarbeit nachzudenken.

Im Kammerbezirk wurden im Jahr 2008 lediglich 38  Bußgeldbescheide wegen unerlaubter Betätigung im Handwerk mit einer Gesamthöhe von gut 126.ooo Euro erlassen. Das sei nicht einmal langjähriger Durchschnitt und zeige im Grunde den Handlungsbedarf der Behörden an.

„Die bisherige Verfahrensweise führt dazu, dass die Kommunen kein Interesse daran haben, hohe Bußgelder zu verhängen“, führte Eisert aus. Legt nämlich ein Beschuldigter Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein, fließt der Betrag in die Landeskasse, während er ansonsten von der Bußgeldstelle vereinnahmt wird. Die Kommunen oder Kreise verhängen daher in der Regel nur vergleichsweise geringe Bußgelder, da in diesen Fällen die Schwarzarbeiter in der Regel auf einen Widerspruch verzichten. „Die Bußgelder müssten also auch dann in die kommunalen Kassen fließen, wenn Einspruch eingelegt wird,“ meint Eisert. 

Immerhin habe das Wirtschaftsministerium mittlerweile einen Vorschlag der Handwerkskammer Reutlingen angenommen und die zuständigen Behörden, vor allem die Großen Kreisstädte, angeschrieben. Eisert: „Wir hoffen jetzt auf eine stärkere Sensibilisierung und auch darauf, dass demnächst die Regionalkonferenzen stattfinden, in denen auf Kammerebene eine intensive Diskussion mit Kreisen und Städten in Gang kommen soll.“

Steigender Beratungsbedarf

Dass die Zeiten in manchen Handwerksbereichen schwierig sind, zeigt ein Blick in die Beratungsstatistik der Kammer. Die weist einen sprunghaften Anstieg nach Beratungen im Zusammenhang mit der Krise auf, während die Zahl der Gründungsberatungen deutlich zurückgegangen ist, und zwar um rund 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

„Gefordert ist vor allem die betriebswirtschaftliche Beratung und vermehrt auch der Rat unserer Rechtsexperten“, erläuterte Eisert. Danach haben die Kammerjuristen in den vergangenen Monaten krisenbedingt wesentlich mehr Anfragen zu den Themen Kurzarbeit, Kündigung und Insolvenz erhalten. Dieser Beratungsservice der Handwerkskammer stehe den Mitgliedsbetrieben im Übrigen kostenlos zur Verfügung, so Eisert. 

Dies gelte auch für die Informationsveranstaltungen, die in verschiedener Form ebenfalls die Wirtschaftskrise zum Thema hatten. Eine Expertenrunde, die sich mit Finanzierungsstrategien für kleine und mittlere Unternehmen beschäftigte, fand besonders großes Interesse. Eisert will das Angebot in den nächsten Monaten ausbauen: „Wir wollen unseren Betrieben aktuelle und praktisch verwertbare Informationen liefern.“ Die Premiere der neuen Veranstaltungsreihe „Handwerk lädt ein ...“ jedenfalls verlief erfolgreich. Rund 70 Handwerker und Führungskräfte hatten sich im Juni im Klosterhof zu Kusterdingen eingefunden, um sich über Marketingtrends und zeitgemäße Kundenansprache zu informieren. 

Erfolgreicher Jahresabschluss

Erfreut ist Eisert über den positiven Jahresabschluss 2008. Erreicht wurde die bei der Planaufstellung im Jahr 2007 nicht erwartete Entwicklung zu einem wesentlichen Teil durch Einsparungen bei den Personal- und Raumkosten sowie Mehreinnahmen beim Beitrag, u. a. auch bedingt durch die im Veranlagungszeitraum noch sehr gute wirtschaftliche Entwicklung.

„Das gute Ergebnis gibt uns ein finanzielles Polster, um die vielfältigen Aufgaben der kommenden Jahre bewältigen zu können“, meint Eisert. Beitragsrückgänge auf Grund der Wirtschaftskrise, sinkende Einnahmen bei der Überbetrieblichen Ausbildung durch rückläufige Lehrlingszahlen oder zusätzlich notwendig gewordene Investitionen für Sanierungsarbeiten müssten schließlich geschultert werden. Auch könne die Handwerkskammer Reutlingen jetzt darauf verzichten, eine Sonderumlage für die Finanzierung der auf fünf Jahre angelegten Imagekampagne des Handwerks zu erheben, wie es zahlreiche andere Kammern in Deutschland tun müssten.