Wer zum Friseur möchte, muss einen tagesaktuellen negativen Schnelltest eines Testzentrums vorweisen können. Foto: Dan Race / AdobeStock

21.04.2021

Handwerkskammer für mehr Schnelltestzentren im ländlichen Raum

Die durch die Notbremse beschlossenen Einschränkungen, vor allem bei Friseurdienstleistungen, lösen zurzeit bei vielen Salonbesitzerinnen und Salonbesitzern Ratlosigkeit und Sorgen aus. Für den Besuch muss nämlich ein tagesaktueller negativer Covid-19-Schnelltest eines offiziellen Testzentrums vorgelegt werden. Doch gerade im ländlichen Raum ist das problematisch.

„Wir wissen, dass die Landkreise und Kommunen sehr viel dafür tun, möglichst viele Menschen zu testen. Die Anstrengungen, die sie gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz, den Maltesern, den Johannitern und teilweise den Feuerwehren unternehmen, sind enorm. Gleiches gilt für die Apotheken. Dafür gebührt ihnen unser aller Dank“, lobt Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen. Viele Teststellen auf dem Land sind aber nicht jeden Tag geöffnet und auch Apotheken, die Schnelltests durchführen, sind dort häufig nur durch längere Anfahrtswege zu erreichen. Erschwerend kommt die nur noch kurze Gültigkeitsdauer des Schnelltests von maximal 24 Stunden hinzu. Nicht immer lässt sich innerhalb dieses Zeitraums nach der Testung auch der Termin beim Friseur realisieren. Also werden zurzeit viele Friseurtermine von der Kundschaft wieder abgesagt oder erst gar nicht ausgemacht. Das bringt etliche Betriebe wiederum in Existenznot. „Daher wäre uns sehr daran gelegen, wenn Kreise, Gemeinden und Apotheken ihre Testangebote im Rahmen ihrer Möglichkeiten erweitern könnten.“

Eiserts Meinung nach sollte das Land keine Schnelltests anordnen, wenn die Kundschaft der Friseurgeschäfte sie nicht mit zumutbarem Aufwand durchführen lassen kann. Zuerst müsse eine Infrastruktur dafür ge-schaffen werden, dann die Anordnung erfolgen.