Vielfach gelingt es Sachverständigen, Streitigkeiten zwischen Kunden und Handwerkern zu entschärfen, bevor es zu zeitaufwendigen und teuren Gerichtsverfahren kommt.

31.01.2012

Ihre Expertise ist gefragt

Stimmt die Qualität? Stimmt der Preis? – wenn Kunden und Handwerker sich nicht einig werden, hilft der Rat eines Sachverständigen. Die Handwerkskammer Reutlingen sucht selbstständige Handwerker verschiedener Gewerke, die sich dieser anspruchsvollen Aufgabe stellen wollen.

Die mehr als 100 von der Handwerkskammer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind anerkannte Experten auf ihrem Gebiet. Ihre fachliche Bewertung wird von Verbrauchern, Zulieferern und Kollegen anerkannt und trägt in vielen Fällen dazu bei, dass so mancher Streit ohne Gang vor das Gericht beigelegt werden kann. Erforderlich sind Kompetenz, Erfahrung, persönliche Integrität und Fingerspitzengefühl im Umgang mit den Konfliktparteien.

Die Voraussetzungen für die Bestellung als Sachverständiger: Sie sind selbstständiger Handwerker und verfügen aufgrund ihrer mehrjährigen Praxis über die persönliche und fachliche Eignung. Ihre Fachkenntnisse und Fertigkeiten sind überdurchschnittlich. Darüber hinaus bringen Sie die Bereitschaft mit, sich auf dem Sachgebiet ständig fortzubilden. Das Mindestalter beträgt 30 Jahre, das Höchstalter 62 Jahre. Die Bestellung erfolgt für den Zeitraum von fünf Jahren.

Die Handwerkskammer Reutlingen sucht Interessenten, die als Sachverständige im gesamten Kammerbezirk oder in einzelnen Landkreisen tätig werden wollen, in  folgenden Handwerken.

Gesamter Kammerbezirk: Bodenleger, Feinwerkmechanik, Friseur, Maurer und Betonbauer, Raumausstatter, Steinmetz

Freudenstadt: Friseur, Klempner, Metallbauer

Reutlingen: Elektrotechniker, Estrich, Tischler/Schreiner

Tübingen: Estrichleger, Tischler/Schreiner

Sigmaringen: Estrichleger, Klempner

Zollernalb-Kreis: Elektrotechniker, Estrichleger, Klempner

Ansprechpartner ist Rainer Neth, stellv. Hauptgeschäftsführer, Tel. 07121/2412-210, E-Mail.

Weitere Infos unter www.hwk-reutlingen.de/sachverstaendige.html.