Kein Werbeanruf ohne vorherige Zustimmung des Angerufenen. Nicht jedes Call-Center hält sich an diese Vorschrift.

04.11.2011

Illegale Werbung melden

Unerwünschte Werbeanrufe - wer kennt sie nicht? Ein Mitgliedsbetrieb der Handwerkskammer bekam es kürzlich mit einer besonders dreisten Variante zu tun: Der Anrufer behauptete, die Telefonnummer des Handwerkers ausgerechnet von der Handwerkskammer erhalten zu haben.

Der Anrufer, vermutlich Mitarbeiter eines Callcenters, wollte dem Handwerker eine private Krankenversicherung verkaufen oder zumindest einen Termin für einen Vertriebsmitarbeiter abstimmen. Auf Nachfrage, wie er denn in Kenntnis der Kontaktdaten des Handwerkers gekommen sei, erklärte er, die Handwerkskammer Reutlingen habe sämtliche Daten dem Vertriebsunternehmen zur Verfügung gestellt. Der Betrieb wandte sich an die Rechtsabteilung der Kammer und verlangte Aufklärung.

Findige Anrufer

Katharina Nopper, Datenschutzexpertin der Handwerkskammer Reutlingen, kennt zahlreiche solcher Fälle. „Wir beobachten immer wieder, dass Vertriebe versuchen, die rechtlichen Vorgaben für Telefonwerbung mehr oder weniger fantasievoll zu umgehen“, berichtet die Juristin.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stellt strikte Regeln für Telefonwerbung auf. Danach setzt ein Werbeanruf immer das Einverständnis des Angerufenen voraus. Bei Verbrauchern ist die ausdrückliche Zustimmung vorausgesetzt, bei Gewerbetreibenden die mutmaßliche. Liegt diese nicht vor, handelt es sich um unerlaubte Telefonwerbung, gegen die ein Unterlassungsanspruch besteht. Im Fall des Verbrauchers sind hohe Bußgelder möglich.

So manches Call-Center greift deshalb nur zu gerne in die Trickkiste. Zu den beliebten Maschen findiger Unternehmen gehört die Bezugnahme auf eine Mitgliedschaft oder vermeintliche Kooperationspartner, um so eine bestehende Geschäftsbeziehung mit sachlichem Zusammenhang herzustellen. Im vorliegenden Fall wurde die Handwerkskammer als Datenlieferant genannt. Dies treffe nicht zu, betont Nopper. „Die Handwerkskammer Reutlingen hat weder Daten ihrer Mitgliedsbetriebe zur Verfügung gestellt, noch das Call-Center beauftragt.“

Bundesnetzagentur einschalten

Wer sich gegen unerlaubte Telefonwerbung zur Wehr setzen will, sollte – sofern möglich – die Rufnummer und weitere Informationen über den Anrufer an die Bundesnetzagentur weiterleiten. Weitere Informationen zum Thema und ein Mitteilungsblatt finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.

Ansprechpartnerin ist Katharina Nopper, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-231, E-Mail.