23.04.2004

Informationsveranstaltung für Agenturen für Arbeit

Was ist wichtig bei einer Existenzgründung? Welche betriebswirtschaftlichen Grundlagen sollten diejenigen mitbringen, die sich selbständig machen wollen? Was muss bei der novellierten Handwerksordnung künftig beachtet werden?

Auf diese und ähnliche Fragen ist die Handwerkskammer Reutlingen in einem Informationsgespräch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Agenturen für Arbeit aus den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb eingegangen.

Thematisiert wurden die Punkte, die aus der Sicht des Handwerks besonders wichtig sind. "Wir haben dafür geworben, dass potenzielle Existenzgründer zuerst das umfangreiche und kostenlose Beratungsangebot der Handwerkskammer nutzen, bevor der Schritt in die Selbständigkeit gewagt wird und Anträge auf Überbrückungsgeld gestellt werden", erläutert Sylvia Weinhold, Betriebsberaterin bei der Handwerkskammer Reutlingen.

Deshalb habe man den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Agenturen für Arbeit, die täglich mit potenziellen Existenzgründern zu tun haben, neben den neuen rechtlichen Voraussetzungen das breite Spektrum des Dienstleistungsangebotes der Handwerkskammer Reutlingen vorgestellt.

"Mein Eindruck war, dass diese Informationen mit großem Interesse aufgenommen wurden", so Weinhold. Darüber hinaus einigte man sich auch über eine einheitliche Vorgehensweise bei der Beratung und Beurteilung von Gründungsvorhaben.

Die Betriebsberater erreichen Sie in Reutlingen unter der Telefonnummer 0 71 21/24 12-131, in Sigmaringen unter 0 75 71/74 77-50 und im Internet unter www.hwk-reutlingen.de/beratung.