15.07.2008

Innovationsgutscheine: Dritte Antragsrunde läuft bis 30. September 2008

Das Land fördert kleine Unternehmen und ihre innovativen Projekte mit bis zu 7500 Euro. Das Modell: Betriebe erhalten Gutscheine, die sie nach Bedarf für die jeweils benötigte Leistung einlösen.

Innovationsgutscheine gibt es in zwei Varianten: Variante A ist für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Produktentwicklung vorgesehen und 2500 Euro wert. Mit der Variante B können Entwicklungsleistungen für bis zu 5000 Euro eingekauft werden, die für die Umsetzung bis hin zum fertigen Produkt erforderlich sind.

Beide Innovationsgutscheine sind kombinierbar, so dass eine Förderung von bis zu 7500 Euro gewährt werden kann. Die Förderung deckt beim Innovationsgutschein A bis maximal 80 Prozent und beim Innovationsgutschein B bis maximal 50 Prozent der Kosten ab, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden.

Zukunftsprogramm Mittelstand

Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das in einem zweijährigen Modellvorhaben  Innovationsgutscheine an kleine Unternehmen ausgibt. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums stehen jährlich drei Millionen Euro zur Verfügung. Durch die Förderung sollen rund 800 Innovationsvorhaben angeschoben werden. Bei erfolgreichem Projektverlauf soll das Instrument der Innovationsgutscheine im Rahmen eines Förderprogramms längerfristig in der Mittelstandsförderung des Landes verankert werden.

Anträge

Die Antragsfrist läuft bis zum 30. September 2008. Antragsformulare sind unter undefinedwww.innovationsgutscheine.de abrufbar oder können beim Wirtschaftsministerium, Sarah Sauter, Telefon 0711 123-2615, bestellt und eingereicht werden.

Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Reutlingen ist Adolf Jetter, Telefon 07121 2412-142, undefinedadolf.jetter(at)hwk-reutlingen.de.