Wer sein Unternehmen im Internet präsentiert, muss einige Rechtsvorschriften beachten.

29.10.2008

Internet: Leitfaden für Schreinerbetriebe

Unternehmen auf der Höhe der Zeit sind präsent im Internet. Ob Shop, Blog oder einfache Web-Site – der Online-Auftritt gehört zum professionellen Erscheinungsbild dazu. Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) hat deshalb zusammen mit seinen Landesverbänden einen Leitfaden erarbeitet, der alle wichtigen rechtlichen Aspekte praxisnah behandelt.

Teuer ist es heutzutage nicht mehr, Teil des weltumspannenden Online-Netzes zu sein. Auch die technischen Notwendigkeiten sind kein Hindernis mehr. So können selbst kleine Betriebe mit einer eigenen Homepage glänzen. Allerdings gibt es diverse Fallstricke, und die sind meist rechtlicher Natur. Der BHKH weist darauf hin, dass der Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften für den Betrieb unangenehme Folgen – bis hin zur Abmahnung durch einen Wettbewerber und Schadensersatzforderungen – haben kann.
 
Bereits bei der Erstellung einer Web-Site sind rechtliche Vorgaben zu beachten. Das Gleiche gilt für für die Nutzung des Internets zu Werbezwecken, das Versenden geschäftlicher E-Mails und erst recht für den Online-Verkauf von Waren und Dienstleistungen  Der BHKH-Ratgeber greift diese Aspekte auf und informiert über das Urheberrecht, Informationspflichten und den Datenschutz. Außerdem gibt er diverse Muster-Entwürfe an die Hand: Verbraucherinformation inklusive Widerrufsbelehrung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bestellbestätigung und Versandbenachrichtigung.

Der Leitfaden „Das Tischler- und Schreinerhandwerk, Baufertigteilmonteure und Bestatter im Internet“ wurde mit Unterstützung von Microsoft Deutschland produziert. Innungsmitglieder können die Broschüre kostenfrei über ihren Landesverband beziehen.

undefinedLandesverband Schreinerhandwerk Baden-Württemberg