Ehrenpräsident Günther Hecht (rechts) beglückwünscht Joachim Möhrle (links) zu seiner Wahl als Präsident der Handwerkskammer Reutlingen.

01.12.2009

Joachim Möhrle als Präsident wiedergewählt

In der konstituierenden Sitzung der Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen - dem "Parlament des Handwerks" der Landkreise Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb - wurde der 62-jährige Freudenstädter Joachim Möhrle am 30. November 2009 als Präsident der Kammer bei zwei Enthaltungen in seinem Amt bestätigt. Seit 1999 bekleidet er das ranghöchste Amt im Handwerk der Region und ist nun bis ins Jahr 2014 an die Spitze der Kammer gewählt.

Joachim Möhrle ist seit 1973 geschäftsführender Gesellschafter der Autohaus Möhrle GmbH in Freudenstadt. Nach der Schule hatte er zunächst eine Lehre als Bankkaufmann und danach in Pforzheim ein Studium der Betriebswirtschaftslehre abgeschlossen.

Möhrle war von 1987 bis 1999 Kreishandwerksmeister in Freudenstadt, von 1994 bis 2004 Mitglied im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Freudenstadtseit und seit 1993 ist er Regionalbeiratsvorsitzender der Innungskrankenkasse (IKK) in Freudenstadt. Vollversammlungs- und Vorstandsmitglied der Handwerkskammer Reutlingen ist er bereits seit 1989. Seit 2004 ist Joachim Möhrle ferner Aufsichtsratsmitglied von Baden-Württemberg International; seit 2005 ist er außerdem Landeshandwerkspräsident. Er ist außerdem Präsidiumsmitglied des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) und Vorstandsmitglied des Deutschen Handwerkskammertages (DHKT) in Berlin.

Auch August Wannenmacher (Rangendingen) wurde in seinem Amt als Vizepräsident (Arbeitgeber) bestätigt. Der Schreinermeister ist seit 1. Januar 1985 zusammen mit seinem Bruder Helmut geschäftsführender Gesellschafter der ASW Wannenmacher GmbH Rangendingen.

Wannenmacher (Jahrgang 1954) ist seit 1991 im Vorstand der Kreishandwerkerschaft Zollernalb, seit 1993 Obermeister der Schreiner-Innung und seit 2009 Kreishandwerksmeister im Zollernalbkreis. Darüber hinaus ist er seit 2000 Vorstandsmitglied des Landesinnungsverbandes sowie ordentliches Mitglied im Bezirksrat der AOK Balingen. Mitglied der Vollversammlung sowie des Vorstandes der Handwerkskammer Reutlingen ist Wannenmacher seit 1999.

Der 1952 geborene Traugott Feder wurde ebenfalls in seinem Amt als Vizepräsident (Arbeitnehmer) bestätigt. Er ist seit 1967 bei der Anton Geiselhart GmbH & Co. KG, Maler- und Lackier-, Stuckateur- und Gerüstbaubetrieb, Reutlingen, beschäftigt und dort seit über 30 Jahren Betriebsratsvorsitzender.

Feder ist Vorsitzender der regionalen Mitgliederversammlung der IKK, Bundesfachgruppenvorsitzender für das Deutsche Maler- und Lackiererhandwerk bei der IG Bauen-Agrar-Umwelt sowie Vorsitzender der Vertreterversammlung der württembergischen Bauberufsgenossenschaft. Mitglied der Vollversammlung und des Vorstandes der Handwerkskammer Reutlingen ist er seit 1989.

Neue Vollversammlung nimmt Arbeit auf
Am 30. November 2009 war die neu gewählte Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen im Reutlinger „Schafstall“ erstmals zusammengetreten. Die Vollversammlung ist das oberste Selbstverwaltungsorgan des Handwerks in den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Tübingen, Sigmaringen und Zollernalb. Sie hat 39 Mitglieder. Zwei Drittel stellt die Arbeitgeberseite, ein Drittel die Arbeitnehmer. Die Vollversammlung ist für fünf Jahre gewählt.

Mehr als ein Drittel der Vollversammlungsmitglieder sind neu. Von den 15 neuen Mitgliedern kommen neun aus der Arbeitgeberschaft, die Arbeitnehmerseite stellt sechs neue Mitglieder. Der Versammlung gehören 36 Männer und drei Frauen an. Die Wahl zur Vollversammlung hatte bereits im Frühjahr 2009 stattgefunden. Die Ergebnisse wurden am 19. Juni durch den Wahlleiter bekanntgegeben.

Die Vollversammlung entscheidet über das Budget der Handwerkskammer und die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Im Bereich Berufliche Bildung und im Prüfungswesen verfügt das Gremium über die Rechtssetzungskompetenz. Aus dem Kreis der Vollversammlung werden weitere Organe der Kammer gewählt: der Präsident, die beiden Vizepräsidenten, je einer aus Arbeitgeber- und Arbeitsnehmerschaft, der Vorstand sowie der Berufsbildungsausschuss, der sich aus je sechs Vertretern der selbstständigen Handwerker, der Arbeitnehmer und der Lehrer an berufsbildenden Schulen zusammensetzt.