Foto: Rainer Sturm / Pixelio

04.04.2016

KfW fördert besseren Einbruchschutz

Wer seine Wohnung besser vor Einbrechern schützen will, kann ab sofort zinsgünstige Kredite der KfW-Förderbank in Anspruch nehmen.

Eigentümer und Mieter können im Rahmen des Programms "Altersgerecht Umbauen" neben Zuschüssen nun auch zinsgünstige Kredite für den Einbruchschutz in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen. Förderfähig sind unter anderem der Einbau und die Nachrüstung von Fenstern und Haus- und Wohnungseingangstüren sowie der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder Bewegungsmeldern.

Zudem fördert die KfW solche Präventionsmaßnahmen künftig separat – bisher war dies nur im Rahmen von altersgerechten Umbauten oder energetischen Sanierungen möglich. Der maximale Investitionszuschuss beträgt unverändert 1.500 Euro.

Alternativ kann der Anteil der Arbeitskosten bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Das Finanzamt gewährt den Steuerbonus allerdings nur, wenn für die Maßnahmen keine Fördermittel genutzt wurden.

Informationen für Betriebe und Verbraucher

Über Schutzmaßnahmen und Fördermöglichkeiten informieren der Zentralverband des Deutschen Handwerks und das Deutsche Forum für Kriminalprävention mit einem Faltblatt. Diese Informationen für Kunden wird Handwerksbetrieben kostenlos zur Verfügung gestellt.

Faltblatt „Effektiver Einbruchschutz – der Staat fördert“