Foto: KfW-Bildarchiv / Thomas Klewar

17.06.2015

KfW fördert zu neuen Konditionen

Seit dem 1. Mai gelten bei der KfW neue Bedingungen für die Beratungsförderung. Gründer und Unternehmen, die sich coachen oder beraten lassen wollen, können ihre Anträge wie bisher über die Handwerkskammer stellen.

Die Änderungen betreffen die Programme „Gründercoaching Deutschland“ sowie „Runder Tisch“ und „Turn Around Beratung“ für etablierte Unternehmen. Die Zuschüsse liegen je nach Programm zwischen 2.000 und 3.000 Euro.

Gründercoaching Deutschland
Bezuschusst werden Beratungsdienstleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen, die Existenzgründer in den ersten zwei Jahren nach Gründung in Anspruch nehmen. Die Förderung beträgt 50 Prozent. Bei einem Tageshonorar bis 800 Euro für den freiberuflichen Berater und einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro (netto) beträgt der maximale Zuschuss 2.000 Euro (netto).

Während bislang ausschließlich Gründer antragsberechtigt waren, die ihre selbstständige Tätigkeit dauerhaft im Vollerwerb ausüben, kommen nun auch Nebenerwerbsunternehmer in den Genuss der Förderung.

Runder Tisch
Mit diesem Förderprodukt erhalten Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, eine qualifizierte Erst-Beratung. Dazu zählen eine Schwachstellenanalyse, die Einschätzung der Fortführungschancen sowie erste konkrete Vorschläge für Optimierungsmaßnahmen. Bei Bedarf werden in ergänzenden Gesprächsrunden mit Unternehmen, Berater und Gläubigern gemeinsam Lösungsmöglichkeiten besprochen. Die KfW übernimmt bis zu zehn Tagessätze à 160 Euro (netto).

Turn Around Beratung
Das Programm „Turn Around Beratung“ fördert Sanierungsberatungen und Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen, um das Unternehmen wieder leistungsfähig zu machen.

Seit Mai liegt die Bemessungsgrundlage der „Turn Around Beratung“ bei 6.000 Euro (netto). Die Beratung kann zu maximal 50 Prozent bezuschusst werden. Das maximal förderfähige Tageshonorar des Beraters beträgt 800 Euro (netto).

Die Programme „Runder Tisch“ und „Turn Around Beratung“ können miteinander kombiniert werden.

Antrag stellen
Die Antragstellung läuft über die Regionalpartner der KfW. Die Handwerkskammer Reutlingen prüft, ob die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sind und sendet den Antrag zusammen mit einer Empfehlung an die KfW.

Ansprechpartnerin ist Sylvia Weinhold, Telefon 07121 2412-133, E-Mail: sylvia.weinhold[at]hwk-reutlingen.

Mehr Informationen finden Sie unter www.kfw.de.