12.04.2011

Land senkt Zuschüsse für Weiterbildungsberatungen

Weiterbildung zahlt sich aus. Damit kleine Betriebe von Beginn an richtig investieren, gibt es das Landesprogramm „Qualifizierungsberatung und Personalentwicklung“. Seit kurzem gelten neue Förderbedingungen.

Seit August 2009 unterstützt das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Qualifizierungs- und Weiterbildungsberatungen von Unternehmen bis zu 500 Beschäftigten durch externe Fachleute. Zum 4. April 2011 wurden die Förderbedingungen des Programms geändert. Gefördert werden künftig 50 Prozent statt bisher 75 Prozent der Ausgaben auf der Basis von Tagewerken, maximal 400 Euro pro Tagewerk.

Das Programm umfasst zwei Schwerpunkte. Die Qualifizierungs- und Weiterbildungsberatung soll helfen, den konkreten Bedarf im Unternehmen zu ermitteln, passgenaue Angebote auszuwählen und erfolgreich umzusetzen. Der zweite Schwerpunkt soll Impulse zur Personalentwicklung geben. Unterstützt werden sowohl die Einführung allgemeiner Entwicklungsinstrumente, als auch Maßnahmen für einzelne Gruppen, wie etwa An- und Ungelernte, über 50-Jährige, Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger sowie Beschäftigte mit Migrationshintergrund.

Bislang wurden insgesamt 470 Anträge mit einem Fördervolumen von 5,5 Millionen Euro bewilligt. Zwei Drittel davon stammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, das Land steuerte 1,85 Millionen Euro bei.

Förderprogramm "Qualifizierungsberatung und Personalentwicklung"

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