Foto: Iwona Golczyk / Pixelio

25.03.2015

Landgericht Wuppertal lässt Abzocker abblitzen

Onlineverzeichnisse ohne Nutzer sind für Inserenten praktisch wertlos. Da beim Anbieter www.Branche100.eu zudem der Vertrag über einen kostenpflichtigen Eintrag als Angebot getarnt war, sah das Landgericht Wuppertal die Voraussetzungen für ein wucherähnliches Geschäft erfüllt und wies die Berufung des Betreibers, der einen Kunden auf Zahlung der Jahresgebühr von 910 Euro verklagt hatte, wegen fehlender Erfolgsaussichten zurück.

Das Landgericht (LG Wuppertal, Beschluss vom 5. Juni 2014 – 9 S 40/14) bestätigte damit ein Urteil der Vorinstanz. Es liege ein „objektiv auffälliges“ Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor. Eine Recherche des Gerichts bei den marktführenden Suchmaschinen fiel für die Portalbetreiber wenig schmeichelhaft aus. Zwar sei man auf den ersten fünf Ergebnisseiten von Google & Co. auf zahlreiche Dienste gestoßen, führte das Gericht aus, aber eben nicht auf das Angebot des Klägers. Da der Anbieter auf Anzeigen in Suchmaschinen gänzlich verzichte, sei nicht ersichtlich, wie Nutzer generiert würden.

Hohe Gebühren ohne Gegenleistung

Auch den Nachweis der tatsächlichen Nutzerzahlen blieb der Betreiber schuldig. Grund: Er verzichtet – ungewöhnlich für die Internetbranche – auf eine statistische Auswertung. Fazit der Richter: Es müsse von derart geringen Nutzerzahlen ausgegangen werden, dass die jährlichen Kosten von 910 Euro netto für einen Eintrag in jedem Fall unangemessen hoch seien.

Der Vertragsschluss war auf dem für Abzocker klassischen Weg zustande gekommen. Der Inserent hatte einen als Angebot getarnten „Brancheneintragungsantrag“ unterschrieben zurückgesandt. Das Angebot sei ersichtlich darauf angelegt, so das Gericht, den Empfänger über den wahren Gegenstand des Schreibens und die Rechtsfolgen der Rücksendung im Unklaren zu lassen. Damit seien auch die subjektiven Voraussetzungen eines wucherähnlichen Geschäfts gegeben.

Von einem „Eintragungskostenvergleich“, den die Betreiber im Laufe des Verfahrens schriftlich vorgelegt hatten, ließ sich das Landgericht Wuppertal jedenfalls nicht beeindrucken. Es stehe nicht fest, dass es einen Markt für wertlose Branchenbucheinträge gebe, beschieden die Richter.

Tipps für Unternehmen, die mit Branchenbuchabzockern zu tun haben, finden Sie unter www.hwk-reutlingen.de/branchenbuch-abzocke.html.

Ansprechpartner sind Richard Schweizer und Lisa Helli, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-230, E-Mail: recht[at]hwk-reutlingen.de.