Nutzfahrzeug oder PKW? Falsch ausgestellte Kfz-Steuerbescheide werden rückwirkend vom Zoll geändert. Foto: erika hartmann /Pixelio

29.09.2020

Leichte Nutzfahrzeuge werden wieder wie Lkw besteuert

Die Sonderregelung, wonach leichte Nutzfahrzeuge unter bestimmten Bedingungen wie Pkw besteuert wurden, wird abgeschafft. Der Deutsche Bundestag hat am 17. September 2020 den Entwurf der Bundesregierung für ein Siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes angenommen.

Damit wird – neben einer Neuausrichtung der Kfz-Steuer u. a. auch die Sonderregelung des § 18 Abs. 12 KraftStG abgeschafft, nach der leichte Nutzfahrzeuge mit mehr als drei Sitzen bei Überwiegen der Personenbeförderungsfläche wie Pkw besteuert wurden. Sie hat in den vergangenen zwei Jahren zu massiven bürokratischen Belastungen für viele Handwerksbetriebe geführt.

Denn gerade im Handwerk sind leichte Nutzfahrzeuge wie die von Bauhandwerkern, Dienstleistern oder Gartenbaubetrieben sehr verbreitet. Sie nutzen ihr Fahrzeug überwiegend zur Waren- oder Materialbeförderung. Und so bekamen viele von ihnen geänderte Kfz-Steuerbescheide mit einer deutlich höheren Steuer zugestellt und mussten daraufhin ihre Fahrzeuge beim Zoll vorführen, um nachzuweisen, dass das Flächenverhältnis ihres Fahrzeugs dennoch eine Besteuerung als Lkw zulässt.

Die erhöhten Kfz-Steuerbescheide werden nun automatisch rückwirkend auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes geändert. Ein Einspruch ist nicht erforderlich. Jedoch bittet der Zoll um etwas Geduld, da die entsprechende Software erst im Januar 2021 zur Verfügung stehen wird. Der Zoll wird dann damit beginnen, die Bescheide nach und nach zu ändern.

 

Hintergrund:

Seit 2012 werden leichte Nutzfahrzeuge wie PKWs besteuert, wenn sie der Personenbeförderung dienen. Ziel war es, die damals immer beliebter werdenden Pick-ups sowie große Geländewagen steuerlich nicht besser zu behandeln. Seit Ende 2018 verschickt der Zoll wegen geänderter EDV-Programme massenhaft korrigierte Steuerbescheide. Das führt in vielen Fällen dazu, dass statt der Besteuerung als LKW eine Besteuerung als PKW erfolgt und sich dadurch die Kfz-Steuer erhöht. Diese Änderungen setzte die Straßenverkehrsbehörde wegen automatisierter Angaben bisher ohne nähere Prüfung um.