14.07.2010

Leitfaden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Welche Ruhezeiten müssen Kraftfahrer einhalten? Welche Nachweise müssen geführt werden? Welche Ausnahmeregelungen gelten für Handwerksbetriebe? Antworten auf diese Fragen gibt ein Leitfaden, den Bund und Länder herausgegeben haben.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) weist in einem Rundschreiben darauf hin, dass die bürokratischen Vorgaben der EU-Verordnung über Sozialvorschriften im Straßenverkehr in einigen Punkten verbessert werden konnten. So wurden insbesondere die Ausnahmeregelungen für Lenk- und Ruhezeiten für Handwerksbetriebe erweitert. Für die Beförderung von Material, Ausrüstungen und Maschinen in Fahrzeugen von nicht mehr als 7,5 Tonnen und im Umkreis von 50 Kilometern vom Standort des Unternehmens gilt eine sogenannte "Handwerkerregelung". Entscheidend ist, dass die Fahrertätigkeit nicht die Haupttätigkeit des Fahrzeuglenkers darstellt.

Darüber hinaus sind Fahrzeuge, die in Verbindung mit Kanalisation, Hochwasserschutz, Wasser-, Gas- und Elektrizitätsversorgung, Straßenunterhaltung eingesetzt werden, ebenfalls von den Sozialvorschriften aufgenommen.

Trotz dieser Änderungen bleibt die Materie komplex. Der ZDH hat deshalb die für Handwerksbetriebe relevanten Regelungen in einem Schaubild übersichtlich zusammengefasst.

undefinedSchaubild "Ausnahmen für Handwerker"

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