Foto: Ehrenberg Bilder/Adobe Stock

04.11.2021

Lkw-Maut: Teil-Rückerstattung kann jetzt beantragt werden

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs musste die Berechnung der Lkw-Maut in Deutschland korrigiert werden. Fahrzeughalter erhalten ein Teil der Gebühren zurück. Seit dem 3. November ist das Antragsportal freigeschaltet.

Die Tarifsenkung betrifft nur Fahrzeuge und Fahrzeugzüge über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, für die im Zeitraum vom 28. Oktober 2020 bis zum 30. September Mautgebühren entrichtet worden sind.

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) empfiehlt, den Online-Antrag erst dann zu stellen, wenn sämtliche Abrechnungsunterlagen, beispielsweise die monatlichen Aufstellungen der Toll Collect GmbH oder des Europäischen Elektronischen Mautdienstes (EEMD), für den genannten Zeitraum vorliegen. Pro Antrag können maximal 20 Kennzeichen aufgeführt werden.

Antragssteller müssen sich einmal als Nutzer anmelden. Wer bereits über Zugangsdaten zu den Online-Diensten des BAG verfügt, kann auf eine erneute Registrierung verzichten.

Die große Zahl an Anträgen könnte vorübergehend zu einer Überlastung des Portals führen. Eile ist jedoch nicht geboten. Betriebe können ihre Ansprüche bis Ende 2023 geltend machen.

 BAG: Teil-Rückerstattung beantragen

Wie hoch die Erstattung ausfällt, zeigt eine Übersicht des BAG, in der die bisherigen und neuen Mautsätze aufgeführt sind.

 BAG: Übersicht Mautsätze 

Ansprechpartnerin ist Ines Bonnaire, Umweltberatung, Telefon 07121 2412-143, ines.bonnaire[at]hwk-reutlingen.de.