08.07.2008

Mehrwert für Mitglieder: ZDH und MyHammer wollen Wettbewerbsverstöße eingrenzen

Führen Internetauktionen zu mehr Aufträgen? Oder geraten nur die Preise unter Druck? So manchem Handwerker dürfte eine Antwort schwer fallen. Die Plattform MyHammer wirbt um Handwerker, die sich die Auftragsvermittlung über das Internet, etwas kosten lassen. Zuletzt mit einer Beilage, in der von einer Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die Rede ist.

Nachfragen zu der Art und zum Umfang der Zusammenarbeit mit der Auktionsplattform ließen nicht lange auf sich warten. In einem Rundschreiben hat der ZDH nun klargestellt, dass es sich nicht um eine wirtschaftliche Zusammenarbeit, eine Beteiligung oder eine (Werbe-) Partnerschaft handele. Die Zusammenarbeit beschränke sich vielmehr auf ein Meldeverfahren, um Anbietern, die ein Handwerk unberechtigt ausüben, auf die Schliche zu kommen.

Wirksames Instrument

Nach Angaben des ZDH meldeten die Handwerksorganisationen seit Mitte 2007 rund 600 Fälle unberechtigter Handwerksausübung. Diese Meldungen wurden parallel an die Wettbewerbszentrale und an MyHammer weitergeleitet. Die Wettbewerbshüter haben daraufhin zahlreiche Verfahren wegen Wettbewerbsverstößen eingeleitet. Die Betreiber des Internetportals haben diese Anbieter einfach aus dem Verkehr gezogen: Anbieter, die ein Handwerk ohne die notwendigen fachlichen Voraussetzungen oder Eintrag in die Handwerksrolle ausüben, wurden für die Auktionsplattform gesperrt.

„Wir sehen in diesem Meldesystem ein effektives Mittel, um unberechtigte Handwerksausübung einzugrenzen“, bilanziert der ZDH. Jedoch beschränke sich die Zusammenarbeit mit MyHammer oder anderen Portale auf diesen einen Aspekt. Zum Vorteil der Mitgliedsbetriebe, wie der ZDH ausdrücklich betont: „Im Melden der Fälle von unberechtigter Handwerksausübung auf der Plattform MyHammer liegt ein direkter Mehrwert für die eingetragenen Mitgliedsbetriebe.“