Foto: Wilhelmine Wulff / Pixelio

08.03.2012

Meldung an die Künstlersozialkasse

Sie arbeiten mit freiberuflichen Grafikern und Textern zusammen? Dann sollten Sie an die Abgabe zur Künstlersozialversicherung denken. Termin für die Jahresmeldung 2011 ist der 31. März 2012.

Eine Imagebroschüre, die Homepage, die Musikgruppe beim Tag der offenen Tür – Unternehmen, die regelmäßig Leistungen von Künstlern und Publizisten in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, sich an der sozialen Absicherung der Kreativen zu beteiligen. Die Abgabe in Höhe von zurzeit 3,9 Prozent wird auf alle Gagen und Honorare samt Nebenkosten fällig, die innerhalb eines Jahres gezahlt wurden.

Die Jahresmeldung 2011 muss der Künstlersozialkasse (KSK) in Wilhelmshaven bis zum 31. März 2012 vorliegen. Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, dem droht eine Schätzung nach branchenspezifischen Durchschnittswerten.

Wer ist betroffen?

Abgabepflichtig sind alle Unternehmen, die regelmäßig künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten. Der Kreis beschränkt sich nicht allein auf die klassischen Medienproduzenten und Kulturschaffende, wie etwa Verlage, Theater oder Werbeagenturen, sondern schließt auch jene Unternehmen mit ein, die einen freiberuflichen Journalisten mit der Öffentlichkeitsarbeit beauftragen.

Zwei Kriterien sind entscheidend: die Leistungen werden nicht nur gelegentlich genutzt, und der Auftraggeber will – unmittelbar oder mittelbar – Einnahmen erzielen – und wird damit zum Verwerter künstlerischer oder publizistischer Leistungen. Der honorierte Auftritt eines Alleinunterhalters beim Familienfest bleibt hingegen abgabenfrei.

Und noch ein wichtiger Hinweis: Es besteht Meldepflicht. Abgabepflichtige Unternehmen müssen von sich aus aktiv werden und der KSK die Berechnungsgrundlagen für die Abgabe liefern.

Weitere Informationen zur Künstlersozialabgabe, Formulare und Hinweise zur Online-Meldung unter

www.kuenstlersozialkasse.de