Foto: Andreas Morlok/Pixelio

05.12.2013

Merkblatt: Strom- und Energiesteuer zurückholen

Betriebe mit hohem Energieverbrauch können sich einen Teil der Strom- und Energiesteuer erstatten lassen. Anträge sind bis zum 31. Dezember des Folgejahres möglich. Wer den so genannten Spitzenausgleich nutzen möchte, muss allerdings sofort handeln. Der Baden-Württembergische Handwerkstag hat hierzu ein Merkblatt erstellt.

Die Steuerentlastung ist auf zwei Wegen möglich:

  • Entlastung nach § 9b StromStG (Verbrauch > 50.000 kWh)
  • Spitzenausgleich (nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG)

Für die Höhe des Spitzenausgleichs ist neben dem Energieverbrauch eine weitere Komponente, das Arbeitsentgelt, maßgeblich. Zudem setzt die neue Spitzenausgleicheffizienzsystemverordnung (SpaEfV) ein Energiemanagementsystem im Unternehmen voraus. Wichtig: Kleine Unternehmen müssen nicht sämtliche Mess- und Dokumentationspflichten erfüllen. Für sie genügt der Nachweis eines „alternativen Systems“.

Wer im nächsten Jahr rückwirkend Erstattungen für 2013 beantragen möchte, muss aber noch in diesem Jahr entsprechende Maßnahmen umsetzen. Stichtag ist der 15. Dezember 2013.

Der Antrag auf Steuererstattung ist beim Hauptzollamt zu stellen. Letzter Termin für das Jahr 2013 ist der 31. Dezember 2014.

Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) hat alle Informationen zu den Erstattungsregelungen, zu Antragstellung und Fristen in einem Merkblatt zusammengefasst. Mit einer Berechnungshilfe können Sie herausfinden, ob eine Erstattung möglich ist und wie hoch diese ausfallen wird.

BWHT-Merkblatt mit Berechnungshilfe

Zentralverband des Deutschen Handwerks: Informationen zum Spitzenausgleich

Ansprechpartnerin ist Ines Bonnaire, Umwelt und Energie, Telefon 07121 2412-143, E-Mail.