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09.11.2016

Merkblatt zur Kassenbuchführung

Elektronische Kassen unterliegen den Buchführungsregeln. Welche Pflichten sich für Betriebe ergeben, erläutert ein Merkblatt der Oberfinanzdirektion Karlsruhe.

Unternehmen mit Bargeldeinnahmen nutzen Registrierkassen oder computergestützte Kassensysteme. Grundsätzlich gilt: Für die digitalen Daten gelten dieselben Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten wie bei der Buchführung.

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat hierzu die wichtigsten rechtlichen Informationen für Betriebe zusammengestellt. Das Merkblatt soll dazu beitragen, häufige Fehlerquellen in der Kassenbuchführung zu erkennen und zu vermeiden.

 Merkblatt „Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung" (Stand: 31. Oktober 2016)