Illustration Maschinenrichtlinie 2009

Die Maschinenrichtline setzt europaweit einheitliche Standards für die Beurteilung und Dokumentation von Risiken.

13.11.2009

Merkblatt zur Maschinenrichtlinie 2009

Die sogenannte Maschinenrichtlinie regelt europaweit die Sicherheitsstandards im Maschinen- und Anlagenbau. Am 29. Dezember 2009 tritt eine überarbeitete Fassung in Kraft. Ein Merkblatt informiert über die wichtigsten Neuerungen.

Die Richtlinie 2006/42/EG formuliert einheitliche Mindeststandards für in der Europäischen Union vertriebene Maschinen und Anlagen und schafft somit eine rechtssichere Grundlage für Hersteller. Sie tritt am 29. Dezember 2009 in Kraft und löst die geltende Richtlinie 98/37/EG ab. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.

Zu den wichtigsten Neuerungen zählen erweiterte Dokumentationspflichten. In einigen Fällen wurden lediglich neue Begriffe eingeführt. So werden aus "Teilmaschinen" künftig "Unvollständige Maschinen", die dazugehörige "Herstellererklärung" muss nun als "Einbauerklärung" abgegeben werden.

Auch wenn der mit der Aktualisierung verbundene Änderungsbedarf überschaubar ist, Unternehmen müssen ihre Dokumentationen und technischen Unterlagen auf das neue Regelwerk hin anpassen.

Wir haben die wichtigsten Neuerungen in einem Merkblatt zusammengestellt.

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Ansprechpartner ist Adolf Jetter, Innovation und Technik, Telefon 07121 2412-142, undefinedadolf.jetter[at]hwk-reutlingen.de.