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11.10.2022

Mindestlohn: Merkblatt für Betriebe

Seit dem 1. Oktober beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12 Euro pro Stunde. Zeitgleich wurde die Geringfügigkeitsgrenze auf 520 Euro pro Monat angehoben. Ein ZDH-Merkblatt erklärt, was Betriebe beachten müssen.

Das Merkblatt behandelt die wichtigsten Fragen, die sich bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes ergeben:

  • Gesetzlicher Mindestlohn und allgemeinverbindliche tarifliche Branchenmindestlöhne
  • Anwendungsbereich: Wer hat einen Anspruch? Wer nicht?
  • Berechnung und Bestandteile des Mindestlohns
  • Fälligkeit
  • Haftung des Generalunternehmers
  • Dokumentationspflichten
  • Kontrolle und Verstöße gegen das Mindeslohngesetz

 Merkblatt „ZDH-Praxis Arbeitsrecht – Der gesetzliche Mindestlohn“(Oktober 2022)

Fragen zum Mindestlohn und anderen arbeitsrechtlichen Themen beantwortet die Rechtsabteilung der Handwerkskammer, Telefon 07121 2412-230, recht[at]hwk-reutlingen.de.