Foto: Handwerkskammer

19.02.2013

Minijobs: Die neuen Regeln auf einen Blick

Zum Jahresbeginn wurden die Verdienstgrenzen für geringfügige Beschäftigungen erhöht. Für neu abgeschlossene Verträge besteht eine Rentenversicherungspflicht. Worauf zu achten ist, darüber informiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks in einem neuen Ratgeber.

Das Faltblatt gibt einen Überblick über geringfügige Beschäftigungen im gewerblichen Bereich und in privaten Haushalten, kurzfristige Beschäftigungen und so genannte "Midi-Jobs". Die unterschiedlichen sozialversicherungsrechtlichen Regeln für bestehende Verträge und neue Arbeitsverhältnisse sind in einer Tabelle übersichtlich dargestellt.

ZDH-Faltblatt "Geringfügige Beschäftigung im Handwerk" (Muster; Stand: Januar 2013)

Der kostenlose Flyer kann angefordert werden unter Telefon 07121 2412-121, E-Mail.