27.03.2009

Modernisierung des Bilanzrechts

„Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) erwartet das deutsche Handwerk rasche Erleichterungen für seine Betriebe", meint Dr. Jaochim Eisert, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen.

Besonders die kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks, die als Einzelkaufleute die Schwellenwerte von 500.000 Euro Jahresumsatz oder 50.000 Euro Jahresgewinn nicht überschreiten würden, profitierten davon, dass sie von Buchführungspflichten und der Erstellung eines Inventars nach dem Handelsgesetzbuch befreit werden. Erleichterungen bei der Bilanzierung gebe es auch für Kapitalgesellschaften durch die Anhebung entsprechender Schwellenwerte.
 
Daneben führe der Verzicht auf die Einführung von Fair-Value-Regelungen dazu, dass die kleinen und mittelständischen Unternehmen des Handwerks auch nach Inkrafttreten des BilMoG weiterhin nach dem bewährten kaufmännischen Vorsichts- und Anschaffungskostenprinzip des Handelsgesetzbuches bilanzieren könnten.
 
Dass die ursprünglich vorgesehene Aktivierungspflicht für eigene Entwicklungskosten und aktive latente Steuern nun als Aktivierungswahlrecht ausgestaltet werde, verhindere ein weiteres unerwünschtes Auseinanderdriften von Steuer- und Handelsbilanz.
 
"Nach der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf können einige Erleichterungen bereits erstmals für ab dem 1.1.2008 beginnende Geschäftsjahre in Anspruch genommen werden. Auch das ist ein wichtiges Signal für die Betriebe", so Eisert.