13.08.2007

„Nein“ zu doppelten Müllgebühren für die Brötchentüte

[051/07] Wenn es nach der Bundesregierung geht, sollen Unternehmen künftig alle Verkaufsverpackungen dokumentieren und für ihre Entsorgung zahlen. Für das Handwerk ist dieses Vorhaben nicht tragbar, sagte Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen. Auch für den Verbraucher könnte das bedeuten, dass er zweimal für die Entsorgung seiner Brötchentüte zahlen müsste.

Die vorgeschlagenen Regelungen der fünften Novelle der Verpackungsordnung, mit der EU-Recht in nationales Recht umgesetzt werden soll, seien „ungerecht, zu bürokratisch und zu teuer“, so Eisert. Dies lasse sich insbesondere an den Serviceverpackungen der Lebensmittelhandwerke verdeutlichen. Diese Verpackungen für frische und lose Ware, die aufgrund ihrer Speiseanhaftungen allein schon aus Hygienegründen nicht zum Händler zurückgebracht werden dürfen, landeten im Hausmüll, wo sie auch hingehörten. Dafür zahle der Kunde seine Entsorgungsgebühr.

Hier drohe mit dem Gesetz eine Doppelbelastung mit Gebühren: Metzger und Bäcker müssten ihren Kunden künftig deutlich machen, dass sie für die Entsorgung des Einpackpapiers weiterhin Hausmüllgebühren zahlen müssen – und zusätzlich für die Lizenzgebühren an einen Entsorger über den Produktpreis zur Kasse gebeten werden.

Es sei schlicht unsinnig, Bäcker und Metzger für die Entsorgung Lizenzgebühren zahlen zu lassen, so Eisert. „Warum sollen die Handwerker in ein Entsorgungssystem einzahlen, ohne auch nur den geringsten Einfluss darauf zu haben, dass ihre Kunden die Verkaufsverpackungen tatsächlich darüber entsorgen?“. Schließlich würden Verpackungen, an denen Speisereste haften, häufig gerade nicht in der Gelben Tonne entsorgt.

Das Handwerk habe Vorschläge für eine sachgerechte Änderung gemacht. So könnte zum Beispiel lediglich ein prozentualer Anteil an den Lizenzgebühren übernommen werden. Die Bäcker verwiesen auf Analysen, wonach Verkaufsverpackungen loser Lebensmittel maximal zu 30 Prozent der Wiederverwertung zugeführt werden. Sinnig wäre, Bäcker und Metzger dementsprechend höchstens 30 Prozent der Lizenzgebühren tragen zu lassen. „Wir erwarten, dass die Politik diese Einwände ernst nimmt und die Novelle nochmals überarbeitet“, so Eisert.