12.06.2007

Neue Chemikalienverordnung

[037/07] Zum 1. Juni 2007 ist in der Europäischen Union die neue Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien, genannt REACH, in Kraft getreten. Ihre Vorschriften können durchaus auch Handwerksbetriebe betreffen.

Ein wesentliches Element von REACH (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) ist, dass nicht mehr die Behörden, sondern die Unternehmen selbst für die Sicherheit der von ihnen produzierten, importierten und verwendeten Chemikalien verantwortlich sind.

Zudem dürfen nur noch solche chemischen Stoffe in den Verkehr gebracht werden, die zuvor bei der neu eingerichteten Europäischen Chemieagentur registriert wurden, sofern es nicht – bei besonders gefährlichen Stoffen – einer gesonderten Zulassung bedarf. Außerdem sind zu chemischen Stoffen umfangreiche  Dokumentationen mit sicherheitsrelevanten Informationen zu erstellen und über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg weiterzuleiten.

Von den Neureglungen sind nicht nur die Produzenten und Importeure chemischer Stoffe, sondern auch die so genannten „nachgeschalteten Anwender“ betroffen, die solche Stoffe einsetzen. Zu diesen „nachgeschalteten Anwendern“ können auch Handwerksunternehmen gehören, die mit Chemikalien zu tun haben, wie zum Beispiel Maler, Lackierer, Gebäudereiniger, chemische Reiniger oder Betriebe aus dem  Baugewerbe.

Einerseits haben auch diese Anwender weit reichenden Informationspflichten zu genügen, beispielsweise im Hinblick auf die Art der Verwendung der chemischen Stoffe. Andererseits kann es dazu kommen, dass bisher verfügbare chemische Stoffe im Rahmen der neuen REACH-Regelungen vom Markt genommen werden und damit nicht mehr verfügbar sind.

Auf einer Checkliste des Hauptverbandes der Berufsgenossenschaften können kleine und mittlere Unternehmen schnell herausfinden, ob sie betroffen sind und wenn ja, was sie beachten müssen. Mit wenigen Fragen lotst die Liste durch den Verordnungsdschungel und liefert Tipps, was im Einzelfall zu tun.

Die Checkliste finden Handwerker hier. sowie einen ausführlichen Leitfaden des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) zur REACH-Verordnung. 

Zudem betreibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) einen Helpdesk, der insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen bei der Umstellung auf REACH helfen soll. Der Helpdesk ist zu erreichen unter der Telefonnummer 0180 3243643, E-Mail undefinedreach-info[at]baua.bund.de und im Internet undefinedwww.reach-hepldesk.de