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15.01.2013

Neue Förderregeln für Ausbildungsverbünde

Das Wirtschaftsministerium hat sein Programm für Ausbildungsverbünde ausgebaut. Seit Jahresbeginn werden auch Kooperationen von Betrieben mit Bildungseinrichtungen gefördert.

Betriebe, die nicht das gesamte Spektrum an fachpraktischen Ausbildungsinhalten abdecken, können sich mit anderen zu einem Verbund zusammenschließen. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg beteiligt sich an den Mehrkosten, die durch die Teilausbildung in einem anderen Betrieb entstehen, über das Programm "Azubi im Verbund – Ausbildung teilen". Die Förderung in Form einer einmaligen Prämie beträgt 2000 Euro. Die Auszahlung erfolgt an den Stammbetrieb.

Zum 1. Januar 2013 wurden die Förderrichtlinien überarbeitet. Neu in das Programm aufgenommen worden sind Ausbildungsverbünde von Betrieben und Bildungseinrichtungen. In diesem Fall halbiert sich allerdings die Förderhöhe pro Verbundausbildungsplatz auf 1000 Euro. Anträge müssen spätestens zum Beginn der Ausbildung gestellt werden. Die Sonderregelungen für Ausbildungsbetriebe in Kurzarbeit wurden gestrichen.

Weitere Informationen zum Programm und Antragsformulare gibt es auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg.

Programm „Azubi im Verbund – Ausbildung teilen“

Ansprechpartner ist Karl-Heinz Goller, Ausbildungsabteilung, Telefon 07121 2412-261, E-Mail.