29.01.2010

Neue MwSt-Regeln für grenzüberschreitende Leistungen

Das vom Europäischen Rat 2008 beschlossene sogenannte Mehrwertsteuer-Paket ist zum 1. Januar 2010 in Deutschland in Kraft getreten. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat die Auswirkungen auf grenzüberschreitende Handwerksleistungen in einem Merkblatt zusammengefasst.

Neu gefasst wurden die nationalen Regeln zum Ort der Dienstleistung, zur Erstattung der Umsatzsteuer der Unternehmer im EU-Ausland sowie die Zusammenarbeitsverordnung. Wichtig für Handwerksbetriebe: Das MwSt-Paket gilt nur für sonstige Leistungen. Für Lieferungen und insbesondere Werklieferungen ergeben sich daher keine Änderungen.

undefinedMerkblatt „Umsatzsteuer – MwSt-Paket“