08.03.2011

Neue Programme für Steuerverwaltung

Nach einer Mitteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe von Anfang März dieses Jahres wird die Finanzverwaltung Mitte April 2011 in den Finanzämtern neue EDV-Verfahren einführen.

Damit soll die Basis zur Anwendung bundeseinheitlicher Steuersoftware geschaffen werden. Für diese Komplettumstellung der EDV der Steuerverwaltung in Baden-Württemberg müssen die gespeicherten Daten umgewandelt und auf die neuen Systeme übertragen werden.

Wegen der immensen Datenmenge wird diese Übertragung mehrere Tage in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit können die Finanzämter keine Vorgänge bearbeiten, bei denen eine EDV-Unterstützung notwendig ist. Da der geplante Wechsel sämtliche Steuerarten betrifft, ist folgendes zu beachten:

Bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen besteht eine zeitliche Nähe zwischen der Umstellung Mitte April und dem Anmeldetermin für März 2011 (bei Dauerfristverlängerungen auch für Februar 2011) bzw. für das erste Quartal 2011. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sollen diese Meldungen bis zum 10. April 2011 elektronisch beim Finanzamt eingehen. Um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, empfiehlt die Oberfinanzdirektion, dem Finanzamt die Anmeldungen möglichst pünktlich, am besten noch vor dem gesetzlichen Abgabetermin zu übermitteln. Die Finanzverwaltung will dann bemüht sein, diese Vorgänge noch vor der Umstellung abzuarbeiten.

Für Erstattungen aus Umsatzsteuer-Voranmeldungen benötigen die Finanzämter jedoch teilweise mehr Zeit. Die Oberfinanzdirektion regt daher an, die Voranmeldungen dem Finanzamt möglichst bis zum 5. April 2011 zu übermitteln, damit die Erstattungen noch vor der Umstellung ausgeführt werden können.

Die Oberfinanzdirektion bittet um Verständnis für diese einmalige Sondersituation und macht abschließend darauf aufmerksam, dass in der Umstellungsphase die Finanzämter keine Lastschriften einziehen können. Es kann daher auch beim Lastschrifteneinzug zu Verzögerungen kommen.

Die Handwerkskammer empfiehlt, diesen Hinweis der Oberfinanzdirektion zu beachten.Das zentrale Internetangebot der baden-württembergischen Finanzämter unter www.fa-baden-wuerttemberg.de.