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07.06.2013

Neues Mess- und Eichgesetz kann in Kraft treten

Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erarbeitete Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens wurde heute vom Bundesrat gebilligt. Mit dem neuen Mess- und Eichgesetz wird eine über zehnjährige Diskussion zur Neugestaltung des gesetzlichen Messwesens in Deutschland zum erfolgreichen Abschluss gebracht.

Das Gesetz soll Planungssicherheit für alle Beteiligten schaffen und soll im Interesse aller Marktbeteiligten die Regelungen über das Inverkehrbringen von Messgeräten vereinheitlichen. Dies – so das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie  – vereinfache die Gesetzesanwendung und vermeide unnötige Kosten.

Das hohe Schutzniveau des gesetzlichen Messwesens werde mit dem Gesetz fortgeschrieben. Insbesondere würden die Regelungen zum Kompetenznachweis und zur Überwachung derjenigen Stellen verbessert, welche die Übereinstimmung der Messgeräte mit den gesetzlichen Anforderungen beim Inverkehrbringen zu bestätigen haben.

Auch die Überwachungsrechte der Behörden sowie die Regeln zur Information der Öffentlichkeit wurden überarbeitet. Die staatliche Nacheichung werde als wirksames Kontrollinstrument beibehalten. Mit den neuen Regelungen könnten die Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft auf die richtige Erfassung von Messwerten vertrauen, etwa beim Gas-, Strom- oder Wasserverbrauch, beim Tanken, beim Verwiegen von Lebensmitteln im Supermarkt oder in anderen Fällen der geschäftlichen oder amtlichen Nutzung von Messwerten.

Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft. Dies ermögliche allen Marktbeteiligten, sich auf den grundlegend neuen Rechtsrahmen hinreichend vorzubereiten.