10.04.2006

Nur besonders qualifizierte Kfz-Experten dürfen prüfen

Seit Anfang April 2006 müssen auch Motorräder zur Abgasuntersuchung (AUK). Bisher galt diese Vorschrift nur für PKW und LKW.

Die Untersuchung dürfen nur anerkannte Werkstätten und geschulte Experten vornehmen. Eine wesentliche Voraussetzung für die AUK-Anerkennung der Kfz- und Zweiradbetriebe ist daher die erfolgreiche Teilnahme der entsprechenden Fachkräfte an einer Schulung.

Mit der neuen Vorschrift will der Gesetzgeber die Abgasemissionen bei Zweirädern verbessern und damit den Umweltschutz fördern. Die neue Abgasuntersuchung ist Bestandteil der alle zwei Jahre fälligen Hauptuntersuchung. Betroffen sind alle Krafträder, die erstmals nach dem 1. Januar 1989 zugelassen wurden und einen Hubraum von mehr als 50 ccm besitzen.

Die Erlaubnis zur Durchführung der Untersuchung der Abgase an Krafträdern erteilen die Kfz-Innungen. Dabei müssen Voraussetzungen wie der Eintrag des Betriebs bei der Handwerkskammer oder die fachliche Qualifizierung der verantwortlichen Person vorliegen. Der Weiterbildungskurs muss spätestens nach 36 Monaten wiederholt werden.

Das Bildungs- und Technologie-Zentrum (BTZ) Tübingen ist seit Ende März 2006 durch den Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks anerkannte Schulungsstätte. Die erste Schulung im BTZ am 26. April ist bereits ausgebucht. Die zweite Schulung findet am 6. Mai 2006 statt. Die Kosten für eine Erstschulung betragen 161 Euro.
Infos und Anmeldungen: Bildungs- und Technologie-Zentrum, Telefon 0 70 71/97 07-80.