Dies ist eines der Motive, die ab dem neuen Jahr nicht mehr verwendet werden dürfen.

20.11.2014

Nutzungsrechte von Bildmotiven laufen aus

Die Imagekampagne des Handwerks geht ab Januar 2015 in die nächste Runde. In dieser zweiten, ebenfalls auf fünf Jahre angelegten Staffel liegt der Fokus verstärkt auf der Nachwuchsgewinnung. Gleichzeitig laufen zum Jahreswechsel die Nutzungsrechte an einigen älteren Materialien und Medien aus, die somit nicht weiter verwendet werden dürfen.

Als Faustregel gilt: Materialien mit Kampagnen-Sprüchen auf blauem Hintergrund dürfen unabhängig davon, ob es sich um Plakate, Banner oder Aufkleber handelt, uneingeschränkt weiter verwendet werden. Dies gilt selbstverständlich auch für die Artikel aus dem Werbemittelshop.

Hingegen dürfen Materialien aus der ersten Kampagnenstaffel mit Fotomotiven, Video und Ton nicht mehr eingesetzt werden. Ausnahme: Die Nutzungsrechte für das Handwerkerlied, das von zahlreichen Betrieben als Warteschleife oder Klingelton in der Telefonanlage eingesetzt wird, laufen bis zum 31. Dezember 2019. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte für den Kampagnenspot "Das" wurden für Veranstaltungen wie Meisterfeiern, Ausstellungen, Messen etc. sowie den Einsatz in Onlinemedien bis einschließlich 2019 verlängert. Der Film kann also weiterhin eingesetzt werden.

Betriebe und Innungen werden gebeten, entsprechende Materialien nicht mehr zu verwenden und von ihrer Internetseite oder aus ihren Betriebsräumen zu entfernen. Ansonsten können rechtliche Abmahnungen nicht ausgeschlossen werden.

Alle blau-roten Textmotive, die das einheitliche Erscheinungsbild des Handwerks zusammen mit dem Logo in den vergangenen Jahren geprägt haben, bleiben damit auch für die Zukunft erhalten. Lediglich einige Fotomotive und Videos können nicht mehr zum Einsatz kommen. Mitte Januar erscheinen dafür bereits die nächsten neuen Bildmotive der zweiten Kampagnenstaffel, die für die kommenden fünf Jahre eingesetzt werden können.

Hintergrund
Nutzungsrechte für Materialien, die Rechte Dritter umfassen, wie Fotos, Videos oder Tonaufnahmen, werden in der Werbung gewöhnlich für einen befristeten Einsatzzeitraum eingekauft. Nach diesem Zeitraum dürfen diese Materialien nicht mehr verwendet werden. So auch bei der Imagekampagne des deutschen Handwerks.

Detailinformationen zum Nutzungszeitraum der einzelnen Kampagnenelemente finden Sie unter www.handwerk.de in der Rubrik „Motive & Downloads“.