Der Neubau der Bildungsakademie Sigmaringen ist eines Projekte, das sich die Handwerkskammer Reutlingen vorgenommen hat.

07.12.2011

Parlament des Handwerks beschließt Wirtschaftsplan 2012

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen, in der 26 selbständige Handwerksmeister und 13 Arbeitnehmer vertreten sind, hat am 7. Dezember 2011 den Wirtschaftsplan, den allgemeinen Kammerbeitrag und die Umlage für die Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) sowie den Berufsgruppenzuschlag für das Jahr 2012 beschlossen.

Der Wirtschaftsplan 2012 der Handwerkskammer Reutlingen beläuft sich demnach auf rund 13 Millionen Euro. Erstmals seit elf Jahren müssen die Kammerbeiträge erhöht werden. "Im vergangenen Jahrzehnt sind nicht nur die Sach- und Personalkosten gestiegen. Bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans mussten wir feststellen, dass die bisherigen Beiträge für unsere vielfältigen Aufgaben und vorhaben nicht mehr kostendeckend sind", führt Joachim Möhrle, Präsident der Handwerkskammer Reutlingen, aus.

Beitrag muss angepasst werden

Die im „Parlament des Handwerks“ vertretenen Handwerksmeister und Gesellen kamen daher zu dem Schluss, dass dringender Anpassungsbedarf besteht, um den Handwerksbetrieben in der Region weiterhin ein umfassendes Dienstleistungsangebot bieten zu können.

Weitere Gründe für die Beitragserhöhung sind hohe Investitionen für den geplanten Neubau der Bildungsakademie Sigmaringen, dringend notwendige Brandschutzmaßnahmen in der Bildungsakademie Tübingen sowie der Sanierungsaufwand im angeschlossenen Internat. Das Internat wird von Auszubildenden genutzt, die an den Lehrgängen der Überbetrieblichen Ausbildung teilnehmen müssen und aufgrund einer zu großen Entfernung nicht täglich zwischen Ausbildungsstätte und Wohnort pendeln können.

Die Veränderung betrifft den Grundbeitrag, der ab dem Jahr 2012 einheitlich 170 Euro beträgt (bisher: 150 Euro). Der Zusatzbeitrag wird wie bisher ein Prozent aus dem Gewerbeertrag bzw. dem Gewinn aus Gewerbebetrieb betragen. Allerdings wird hier der Freibetrag für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen nur noch 10.000 Euro (statt vorher 15.000 Euro) betragen. Der Höchstbetrag des Zusatzbeitrages – auch bei gleichzeitiger Beitragspflicht zur Industrie- und Handelskammer (IHK) – beträgt künftig 1.500 Euro (vorher: 1.300 Euro).

Die Umlage zur Überbetrieblichen Ausbildung bleibt unverändert. Lediglich bei den Kraftfahrzeugtechnikern wurde der Berufszuschlag um 50 Euro angehoben, da auf Wunsch der Kfz-Innungen im Kammerbezirk ab 2012 eine vierte ÜBA-Woche für die Auszubildenden des Kfz-Handwerks vereinbart wurde. Diese Ausweitung und Modernisierung des Ausbildungsangebotes ist darüber hinaus mit umfangreichen Lehrwerkstattsinvestitionen verbunden.