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12.12.2016

Polystyrol-Dämmstoffe: Überarbeiteter Erlass

In einem überarbeiteten Erlass vom 25. November hat das baden-württembergische Umweltministerium speziell für Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel enthalten, das Vermischungsverbot für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle aufgehoben.

Somit können Entsorgungsfachbetriebe die Dämmmaterialien wieder annehmen und ein Abfallgemisch herstellen, das in Zusammensetzung und Energieinhalt den Anforderungen von Hausmüllverbrennungsanlagen entspricht.

„Wir freuen uns, dass endlich eine pragmatische Lösung gefunden wurde“, sagt Ines Bonnaire, Umweltberaterin der Handwerkskammer Reutlingen. Denn weil HBCD-haltige Dämmstoffe seit Oktober als gefährlicher Abfall eingestuft werden und nicht mehr in Hausmüllverbrennungsanlagen verbrannt werden durften, blieben Handwerksbetriebe auf den Abfällen sitzen. Diese fallen gerade bei Dach- und Fassadensanierungen in großen Mengen an.

Völlige Entwarnung ist allerdings auch jetzt noch nicht gegeben, meint Bonnaire: Denn zum einen steige der bürokratische Aufwand bei der Entsorgung, weil der Entsorger bei der Annahme der Materialien im Rahmen des abfallrechtlichen Nachweisverfahrens einen sogenannten Übernahmeschein ausstellen muss.

Zum anderen sei die Aufhebung des Vermischungsverbots zunächst auf zwei Jahre begrenzt, weil man hoffe, dass bis dahin die Hausmüllverbrennungsanlagen über die notwendigen Genehmigungen zur Verbrennung der als gefährlich eingestuften HBCD-haltigen Dämmstoffe verfügten oder Verfahren zur stofflichen Verwertung entwickelt sein werden.

„Im ungünstigsten Fall stellt sich das Problem dann erneut“, sagt Bonnaire. „Es ist also ratsam, das Thema nicht aus dem Blick zu verlieren.“

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