Foto: Manuel Neiberger / Pixelio

13.10.2016

Sachkundelehrgänge nach TRGS 519

Am 18. November beginnt der zweitägige Lehrgang „Richtiger Umgang mit Asbest“ in Reutlingen. An Bauhandwerker, die ihren Sachkundenachweis erneuern wollen, richtet sich der Auffrischungskurs am 9. Dezember.

Bau- und Ausbauhandwerker, die bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit asbesthaltigen Baustoffen zu tun haben, sind zu regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet. Die Inhalte sind in den Anlagen zur technischen Regel TRGS 519 festgelegt.

Der behördlich anerkannte Lehrgang „Richtiger Umgang mit Asbest“ (TRSG 519, Anlage 4 A) richtet sich an Handwerker, die diesen Sachkundenachweis erwerben wollen. Die zweitägige Veranstaltung an der Bildungsakademie Reutlingen findet am 18. und 21. November 2016 statt.

Informationen zum Kurs und Anmeldung

Der Sachkundenachweis ist sechs Jahre gültig und kann durch den Besuch einer weiteren Schulung verlängert werden. Der eintägige Auffrischungskurs nach TRGS 519, Anlage 5 findet am 9. Dezember ebenfalls in Reutlingen statt.

Informationen zum Kurs und Anmeldung

Beide Kurse werden durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Je nach individuellen Voraussetzungen beträgt der Zuschuss 30 bzw. 50 Prozent.

Ansprechpartnerin ist Kerstin Hübsch, Telefon 07121 2412-324, E-Mail: kerstin.huebsch[at]hwk-reutlingen.de.