10.04.2007

Späteres Feinstaubfahrverbot verschafft dem Handwerk Luft

[020/07] Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen, begrüßt die Verschiebung des auf Grund der Feinstaubrichtlinie vorgesehenen Fahrverbotes für ältere Fahrzeuge auf voraussichtlich Anfang 2008. Das verschaffe auch den Handwerksbetrieben in der Region vorerst Luft.

Bevor die Richtlinie umgesetzt werden könne, so Eisert, müsse der Bund noch technische Vorgaben für die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen erlassen. Vor allen Dingen müsse gewährleistet sein, dass für alle betroffenen Fahrzeuge eine realistische Möglichkeit zur Nachrüstung innerhalb der neuen Fristen gegeben sei.

Da dies insbesondere für den Nutzfahrzeugbereich kaum möglich sei, werde auch ein Aufschub der Fahrverbote nicht alle Probleme lösen können. Eisert: „Es wird auch weiterhin notwendig sein, für bestimmte Fahrzeugtypen Übergangsregelungen vorzusehen. Um das weitere Vorgehen mit den im Kammerbezirk zuständigen Stellen abzustimmen, werden wir daher in den nächsten Tagen Gespräche mit dem Regierungspräsidium Tübingen führen.“

Wie Umfragen verschiedener Handwerksorganisationen gezeigt haben, müssen ca. 25 Prozent der Fahrzeuge in den Fuhrparks der Handwerksbetriebe um- oder nachgerüstet werden. Dabei handelt es sich vorwiegend um ältere Fahrzeuge mit geringer Kilometerleistung aber mit hohen Standzeiten, beispielsweise auf Baustellen.

Eisert: „Vor allem für diese Spezialfahrzeuge und alle sonstigen LKWs gibt es zurzeit noch keine Nachrüstmöglichkeiten. Viele Hersteller stehen in den Startlöchern, für diese Fahrzeugtypen technische Möglichkeiten zu schaffen, damit die Feinstaubregelungen eingehalten werden können.“ Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen hält Eisert jedoch an dem Grundsatz „Nachrüstung geht vor Ausnahmeregelungen“ fest.